Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 134

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Militärbefugnisgesetzes – oder nennen Sie es Militärgesetz, wie immer Sie wollen – zu erfolgen. Das ist unsere Zielsetzung, und diese werden wir verfolgen, und diese Zielsetzung verfolgen wir nicht erst jetzt, wir können nämlich darauf verweisen, daß wir dieses Ziel auch in der Vergangenheit verfolgt haben. Als es in den diesbezüglichen schwierigen Diskussionen – und sie werden nicht weniger schwierig sein als die Diskussionen im Polizeibereich – eine für unseren Geschmack zu langsame Weiterentwicklung gegeben hat, haben wir in diesem Haus vor etwa einem Jahr Anträge für ein Dienstegesetz, einen kleinen Bereich dieses militärischen Sicherheitsbereiches, eingebracht, mit welchen wir genau das verwirklichen wollen, was in nahezu jedem demokratischen Staat schon Selbstverständlichkeit ist – schauen Sie in die Bundesrepublik Deutschland! –, nämlich daß es eine klare Determination der Befugnisse gibt, die das Militär solchen Diensten, die in der Zwischenzeit völlig zu Unrecht die Bezeichnung "Geheimdienste" tragen, auch tatsächlich einräumt.

Meine Damen und Herren! Kollege Wabl hat davon gesprochen, daß er Angst vor Schüssen ins Knie hat. Das verstehe ich, weil damit im Sprachgebrauch in der Regel eigene Schüsse ins Knie gemeint sind.

Ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang sagen, daß nicht jedes Papier, über dem "Bundesgesetz" steht, auch tatsächlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Ich sage Ihnen mit allem Nachdruck: Ich bin dem Verteidigungsministerium dankbar, daß es die Arbeiten begonnen hat, daß aber das, was jetzt vorliegt, bestenfalls ein erster, vorläufiger Diskussionsrohentwurf ist.

Wir von der sozialdemokratischen Fraktion haben auf der einen Seite die Arbeit initiiert und das Verteidigungsministerium ermuntert, diese Arbeiten aufzunehmen, aber wir haben in diesem Zusammenhang sehr klare Kriterien. Erstes Kriterium: Die Rechtsstaatlichkeit ist in vollem Umfang auch in diesem Bereich zu verwirklichen. Zweitens: Das Bundesheer und seine Organisationen haben sich auf die militärischen Aufgaben zu beschränken, was drittens bedeutet, daß es keine sicherheitspolizeilichen Aufgaben beim Bundesheer geben soll, sondern diese ausschließlich die Exekutive wahrzunehmen hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir werden – das scheint in diesem Entwurf überhaupt nicht auf – wahrscheinlich auch eine Differenzierung der Befugnisse für den Einsatz und für den Friedensfall brauchen. Darüber hinaus werden wir – auch das fehlt noch, aber Entwürfe und erst recht Rohentwürfe sind gegebenermaßen unvollkommen – eine glasklare Trennung zwischen Heeresverwaltung und dem eigentlichen militärischen Teil des Bundesheeres vorzunehmen haben. Ferner werden wir für die Dienste eine entsprechende Regelung brauchen.

Wir werden sicherstellen, daß das Ergebnis der entsprechenden Studien, die im allergrößten Umfang auf offenen Quellen beruhen, der gesamten Bundesregierung zur Verfügung stehen und nicht nur einem Teil. Wir werden darauf zu dringen haben, daß die Befugnisse des Bundesheeres und seiner Einrichtungen taxativ aufgezählt werden. Und wir werden auch in einigen Bereichen Einschränkungen des Geltungsbereiches, sowohl in sachlicher wie auch in personeller Hinsicht, vorzunehmen haben. Formulierungen wie die recht globale "Vorsorge gegen subversive Bedrohungsformen" lassen mich als Juristen eine Notwendigkeit erkennen, konkreter, deutlicher und vor allem militärisch bezogener zu formulieren. Das Bundesheer hat Aufgaben – ich bekenne mich voll dazu –, aber es hat diese Aufgaben wie jeder andere Bereich in Kooperation mit den zuständigen Teilen der Sicherheitsexekutive vorzunehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir werden einen weitreichenden Grundrechtsschutz in diesem Zusammenhang und auch eine Information der Bürger sicherzustellen haben. Meine Fraktion, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat schon vor langem begonnen, daran zu arbeiten. Ich anerkenne noch einmal die Bereitschaft des Bundesheeres und des Landesverteidigungsministeriums, in diese Diskussion einzutreten.

Mein Damen und Herren von der grünen Fraktion! Ich darf Ihnen auch mitteilen: Für uns ist das ein Thema sowohl vor dem 5. Oktober als auch nach dem 5. Oktober. Sie wissen, was ich damit meine: die oberösterreichischen Landtagswahlen! (Beifall bei der SPÖ.)

16.08


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