Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 17

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

überhaupt auszugliedern. Was halten Sie davon? Sind Sie dazu bereit, und wie würden die Strukturen aussehen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Es gibt unterschiedliche Meinungen darüber, wie es in Zukunft sinnvoll und gut ist, die Hubschrauberrettung, die Flugrettung zu organisieren. Wichtig und notwendig ist, daß einem eines bewußt ist: daß Österreich das Land ist, das die beste Notarztbetreuung hat, die man sich vorstellen kann. Wir haben ein bodengebundenes, ein bodenstationäres System, und es gibt in jedem Verwaltungsbezirk Österreichs ein Notarztsystem mit den entsprechenden Notärzten, mit der entsprechenden technischen Ausrüstung und auch mit entsprechend gut ausgebildeten Notarztsanitätern.

Die Hubschrauberrettung hat die Aufgabe, zu diesem bodengebundenen System eine notwendige und wichtige Ergänzung zu sein, nicht nur im schwierigen alpinen Gelände, sondern auch in anderen Bereichen.

Weil die Hubschrauberrettung in den letzten Jahren stark defizitär geworden ist, ist vom damaligen Finanzminister und jetzigen Bundeskanzler der Wunsch geäußert worden, daß es hier zu einer Kostendeckung kommt. Es gibt verschiedene Varianten, wie diese Kostendeckung erreicht werden kann. Ich habe heute hier meine Vorstellungen präsentiert, die wir versuchen werden gemeinsam mit den Ländern umzusetzen. Dazu bedarf es der Unterstützung durch den Finanzminister, und ich bin mit dem Finanzministerium darüber auch im Gespräch.

Persönlich meine ich, daß man sich dessen bewußt sein muß, daß ein Privater auch seine Kosten für die Hubschrauberrettung hat und daß es gerade im Bereich der Gesundheit, im Bereich der Rettung von Menschen eine Notwendigkeit ist, daß nicht der Profit im Vordergrund steht, sondern die Hilfe für die Menschen. Und darum neige ich eher zu der Ansicht, daß diese notwendige und wichtige Rettung auch in Zukunft von der öffentlichen Hand durchgeführt werden soll. (Beifall bei der SPÖ.)

Eines muß ich auch klar sagen – man muß sich dessen bewußt sein –: Auch wenn das Innenministerium die Hubschrauberrettung nicht mehr durchführen würde, hätten wir weiterhin sehr hohe Kosten, da das Innenministerium, gerade was den Bereich der Hubschrauber angeht, auch andere Aufgaben zu erfüllen hat, beispielsweise den Grenzdienst und die Überwachung des Verkehrs. Schon allein deshalb brauchen wir auch in Zukunft Hubschrauber. Das bedeutet, eine Kostenersparnis wäre, wenn die Hubschrauberrettung ausgegliedert werden würde, nicht in dem Ausmaß gegeben, wie viele es sich vorstellen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Tegischer, bitte.

Abgeordnete Brigitte Tegischer (SPÖ): Herr Minister! Eine EU-Richtlinie sieht eine Mindestausstattung und eine Mindestleistungsfähigkeit der Rettungshubschrauber vor. In welcher Form wird das Innenministerium diese Richtlinie umsetzen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Es stimmt, daß es diese Richtlinie gibt; sie soll mit 1. Oktober 1998 in Kraft treten. Es muß jeder verstehen, daß wir, da das Innenministerium derzeit sieben Standorte hat und für die Betreuung dieser sieben Standorte zehn Hubschrauber benötigt, nicht bis 1. Oktober 1998 diese zehn neuen Hubschrauber anschaffen können. Das ist nicht nur eine finanzielle Frage, sondern auch eine Frage der Beschaffung selbst. Ich lasse deshalb jetzt überprüfen, inwieweit diese EU-Richtlinie in den anderen europäischen Staaten umgesetzt wird; das geschieht gemeinsam mit dem Außenministerium.

Mein Ziel ist es natürlich, die zweimotorigen Hubschrauber zügig und rasch einzuführen – das ist auch eine Sicherheitsfrage –, aber ich gehe nicht davon aus, daß es uns gelingen wird, alle zehn


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite