Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 129

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nunmehr gelangen wir zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich erteile zunächst dem Antragsteller, Herrn Abgeordneten Mag. Peter, das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.35

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Gestatten Sie mir, daß ich Ihnen den Antrag des Liberalen Forums betreffend ein Euro-Bilanzgesetz in erster Lesung vorstelle.

Worum geht es? – Es betrifft eine wirtschafts-, eine finanztechnische Materie. Wir werden in absehbarer Zeit den Schilling gegen den Euro tauschen. Es wird keine Währungsreform sein, wie immer wieder behauptet wird, sondern es wird sich um einen Währungstausch handeln. Im Zuge dieses Währungstausches besteht die Möglichkeit, die uns auch durch die IV. Richtlinie des Rates vom 25. Juli 1978 über den Jahresabschluß von Gesellschaften bestimmter Rechtsform eröffnet wird: In diesem Rahmen gibt es die Möglichkeit, eine Neubewertung der Unternehmenswerte in den Bilanzen österreichischer Unternehmen vorzunehmen.

Die wenigen großen Unternehmungen Österreichs haben diese Frage schon längst durch Schachtelkonstruktionen, Holdings und entsprechende Neubewertungen gelöst. Den Klein- und Mittelbetrieben ist diese Möglichkeit aus Kostengründen bisher verschlossen gewesen. Es ist aber insbesondere in einem gemeinsamen Währungsraum – in dem wir gemeinsam dessen Finanzinstitute nützen und eine Vergleichbarkeit der Bilanzen herstellen wollen – von großer Bedeutung, daß die durch das österreichische Steuerrecht über Jahrzehnte deformierten Bilanzen guter und gesunder österreichischer Unternehmen auf freiwilliger Basis aufgewertet werden können.

Dies verbietet heute das Handelsgesetzbuch, das entsprechend dem strengen Niederstwertprinzip vorschreibt, daß immer maximal die Anschaffungswerte oder – dort, wo abgeschrieben wird – die Restbuchwerte angesetzt werden dürfen. Das führt zum Beispiel dazu, daß Grundstücke, die vor 20 oder 30 Jahren in das Unternehmensvermögen aufgenommen wurden, in den Büchern zu Werten aufscheinen, die mit den Verkehrswerten keinerlei Verwandtschaft haben.

Infolgedessen besteht in Österreich eine Eigenkapitalsituation zu Buchwerten, die wirklich dramatisch ist. Wenn Sie mit der österreichischen Bilanz eines Klein- oder Mittelbetriebes zu einer ausländischen Bank gehen – das soll ja auch ein Effekt des Euro sein –, dann müssen Sie ein Kilogramm Bewertungsgutachten mitnehmen, die nachweisen, daß die Buchwerte des Anlagevermögens in Ihrer Bilanz gar nicht stimmen, sondern die wirklichen Werte erst aus den Bewertungsgutachten zu ersehen sind. Ausländische Banker können unsere Bilanzen nicht lesen, weil sie die dazu nötige österreichische Brille nicht besitzen.

Ich glaube daher, man sollte – dahin zielt unser Antrag – den Unternehmungen die Möglichkeit geben, sowohl in bezug auf das unbewegliche Anlagevermögen – Grund und Boden sowie Gebäude – als auch hinsichtlich des beweglichen Anlagevermögens Aufwertungen vorzunehmen: bis maximal zu den Verkehrswerten bei Grund und Boden und bis maximal zu den Anschaffungswerten bei unbeweglichem Vermögen – Gebäude – und beweglichem Vermögen.

Selbstverständlich muß diese Aufwertung – soweit es sich nicht um Grund und Boden handelt – mit einer Steuer versehen sein; diese Steuer stellt einen Aufwertungsgewinn in der Bilanz des Unternehmens dar. Wir schlagen dazu konkret folgendes vor: bei beweglichem Vermögen 15 Prozent, bei unbeweglichem Vermögen – Gebäude – 10 Prozent. Bei unbeweglichem Vermögen, das nicht abschreibbar ist – also Grundstücken –, kann auch keine Sonderaufwertungssteuer eingehoben werden. Selbstverständlich muß für das aufgewertete unbewegliche Vermögen an Grundstücken eine Neubewertungsrücklage gebildet werden, damit das buch


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