Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 88. Sitzung / Seite 47

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

zu haben –, aber in diesem ganzen Hick-hack in den Medien ist sichtbar geworden, daß der jeweilige Innenminister gelegentlich seine Sektionschefs, in diesem Fall den Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, nicht wirklich unter Kontrolle hat. (Abg. Mag. Stadler: Das wäre ja noch schöner! Jetzt ist der Sika schuld!)

Den Vorwurf, den Sie erhoben haben, nämlich daß ein Minister den Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit unterjocht hätte, kann ich nicht teilen. Ich habe gelegentlich eher das Gefühl, die Sektionschefs im Innenministerium machen das, was sie für richtig halten, und da fallen mir zwei Namen ein, nicht nur Sika, sondern auch Matzka. Sie wissen, was ich meine. Ich will das hier jetzt nicht ausbreiten. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Daß dann der Minister die politische Verantwortung hat, ist etwas anderes. Das ist in diesem Zusammenhang etwas anderes. In einem Haus, in dem die Sektionschefs ein fröhliches Eigenleben entfalten und – Zitat – zwölf Minister überleben – ich sage in Klammern dazu: (Pragmatisierung) –, wird der Fahndungserfolg vielleicht manchmal verlangsamt beziehungsweise schaut der jeweilige Minister vielleicht manchmal etwas "alt" aus, weil er möglicherweise nicht einmal umfassend informiert ist und sich manchmal sogar nicht ganz fundiert seine eigene Meinung bilden muß. Diesen Eindruck hatte man beim Vorgänger des jetzigen Ministers deutlicher als bei Schlögl. Daß der Bundesminister Einem gelegentlich einen nicht recht informierten Eindruck gemacht hat, bestätige ich gerne von diesem Rednerpult aus. Aber das ist keine Frage von falschen Weisungen, sondern das ist eine Frage einer sich zu stark verselbständigt habenden Beamtenschaft. Das ist im Bereich der Sicherheitspolizei kein erfreulicher Befund, denn diese Beamten haben das Gewaltmonopol und das Nachforschungsmonopol in der Hand, und beide Monopole berühren die Grundrechte fundamental.

Daher meine ich, wir sollten bei aller Freude über den momentanen Zwischenerfolg innehalten und uns fragen, ob nicht der Preis, den wir für diesen Erfolg bezahlt haben oder für die nächsten Erfolge bezahlen werden, vielleicht zu hoch ist, nämlich der Preis der Anwendung der Rasterfahndung hier und jetzt. Wenn Sie tatsächlich die These aufstellen, Sie hätten den Herrn Fuchs auch mit der Rasterfahndung gefunden, dann stelle ich die rhetorische Frage von diesem Pult aus – und es gibt eine parlamentarische Anfrage meiner Fraktion dazu –: Mit welchen Merkmalen hätten Sie denn gerastert? Mit dem Merkmal "über 50", wie das Täterprofil ausweist? Er ist 48. Mit dem Merkmal "lebt allein"? Er war zwar ein Eigenbrötler, hat aber doch in einem Verband gelebt. Oder hätten Sie seine organisatorischen Merkmale verwendet? Hätten Sie bei der Rasterfahndung das Merkmal der Mitgliedschaft seines Vaters bei einer Partei verwendet, bei einer großen Partei, bei einer anderen Partei? Hätten Sie das verwendet? Das ist die Frage, die ich an die Sicherheitsverantwortlichen richte.

Mit der Rasterfahndung hätten Sie diesen Mann natürlich nicht gefunden – das wissen Sie so gut wie jeder in diesem Haus –, außer es gibt Datenbanken, von denen wir nichts wissen. Je sicherer sich ein Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit ist, wenn er verkündet, daß der Täter mit der Rasterfahndung gefunden worden wäre, desto mehr erhebt sich der Verdacht, daß es Datenbanken gibt, von denen wir nichts wissen. Aber das macht mir Sorgen!

Herr Kollege Stadler! Wenn Sie sich darüber aufregen würden, hätte ich mehr Freude, bei aller sonstigen Kontroverse.

Aber wenn die Rasterfahndung so hervorragend ist, wie Generaldirektor Sika sagt, dann erwarte ich mir, daß in einer oder zwei Wochen die möglichen restlichen Täter ausgeforscht sind beziehungsweise die Mehrtätertheorie endgültig ausgeschlossen werden kann, denn dann, wenn das so gut funktioniert, wie uns gesagt wird, müßte das wohl möglich sein. Oder wurde wieder einmal der Mund zu voll genommen wie damals, als die Anzeige Radl/Binder gemacht wurde? Von derselben Sicherheitsbehörde wurden zwei vor Gericht gebracht, und die Staatsanwaltschaft hat angeklagt, obwohl in dieser Phase schon erkennbar war, daß das Material recht dünn war – nur um eines vorzeitigen Erfolges willen! (Abg. Jung: Es war nicht opportun, in einer gewissen Richtung zu fahnden!) Aber das ist eine ganz andere Frage. Die Leute sind ja zu Recht vor Gericht gestanden, allerdings wegen anderer Delikte. Daß man da den eigenen Pseudofahndungserfolg benützt hat, um sich rasch ein Mäntelchen des Erfolges auch in der


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite