Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 88. Sitzung / Seite 121

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um Anträge der anderen Oppositionsparteien handelte, durch entsprechende Abänderungsanträge in Resolutionen umgewandelt.

Es ist hier einmal grundsätzlich zu sagen, daß es gerade im Sozialbereich sinnvoll wäre, das, was hier verbal über die Lippen kommt, nämlich alle einzuladen, die schwierigen Probleme zu lösen – egal, ob es jetzt die schwierigen Probleme der Finanzierung in den Krankenanstalten oder die schwierigen Probleme im Bereich der Sozialversicherung, der Pensionsversicherung und der Arbeitsplatzschaffung sind –, auch einzuhalten und doch vielleicht einmal gemeinsam darüber zu diskutieren und nicht das Ritual der Vergangenheit auch in der Zukunft als Perpetuum mobile in Gang zu setzen, nämlich daß alles, was die Opposition bringt, prima vista auf die lange Bank zu schieben ist und dann vielleicht über die Hintertüre, wie zum Beispiel der Tagesordnungspunkt 1, in immer wiederkehrenden Reparationsschritten umgesetzt werden muß.

Ich möchte mich wegen der kurzen Redezeit in meinen Ausführungen ausschließlich auf die Gleichstellung der nichtöffentlichen und öffentlichen Krankenanstalten in der Sozialversicherung konzentrieren.

Unser Antrag stammt aus dem Jahre 1996 und ist aus der damaligen Sicht auch heute noch gültig. Es ist zwar richtig, daß es, so wie die beiden Regierungsparteien gesagt haben, heute einen dreijährig befristeten Vertrag mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger gibt, aber es ist nicht richtig, daß bei den nichtöffentlichen Krankenanstalten und den öffentlichen Krankenanstalten nun das gleiche System angewendet wird, denn: Bei den öffentlichen Krankenanstalten werden die Leistungen immer noch nicht zur Gänze leistungsorientiert finanziert, sondern im Gegenteil: Je nach Bundesland unterschiedlich haben sich Sockel- oder Gesamtbudgets entwickelt, die außerhalb der Leistungsorientierung liegen. Im Bundesland Kärnten, dem extremsten Fall, betrifft das 60 Prozent des gesamten Volumens, in anderen Bundesländern sind das zwischen 20 und 30 Prozent der Budgets, der Rest kommt aus den Sozialversicherungen.

Man darf aber bei dieser Diskussion auch nicht vergessen, daß 56 Prozent der Leistungen, die in die Krankenanstalten fließen, heute nicht mehr aus Beitragszahlungen, sondern von der öffentlichen Hand – aus Steuerleistungen der Länder, der Gemeinden und des Bundes – kommen. Ich halte es daher nur für gerechtfertigt, daß man, wenn die öffentlichen und die nichtöffentlichen Krankenanstalten einen Anteil an der öffentlichen Basisversorgung in Österreich haben – die nichtöffentlichen mit 12 Prozent, die öffentlichen mit dem Rest –, dazu übergeht, die nichtöffentlichen Krankenanstalten für ihren Anteil der Basisversorgung nicht als ewige Bittsteller mit Verträgen mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger abzuspeisen, sondern auch den dort beschäftigten 3 500 Mitarbeitern die gleiche soziale Sicherheit wie jenen in den öffentlichen Krankenanstalten zu geben.

Weiters soll man angesichts des Umstandes, daß die Leistungen in den nichtöffentlichen Krankenanstalten im Vergleich zu jenen der öffentlichen Krankenanstalten bei gleichen Leistungen und gleichen Dienstleistungen billiger angeboten werden können und somit die kostengünstigere Variante darstellen, und angesichts der Ressourcenknappheit der öffentlichen Mittel diesen Bereich einer neuen Betrachtung zuführen.

Wir Freiheitlichen haben daher gemeint, daß es unbeschadet der jetzigen Situation des dreijährig befristeten Vertrages des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger mit den nichtöffentlichen Krankenanstalten pro futuro vernünftig wäre, in diesem Bereich und dort, wo gleiche Leistungen geboten werden, auch eine gleiche Refundierung durchzuführen.

Die Bundesregierung hat Überlegungen angestellt, daß in jenen, die nichtöffentliche Krankenanstalten mit Genehmigung ihrer Krankenversicherung aufsuchen, 80 Prozent zu refundieren sind und 20 Prozent Selbstbehalt zu leisten sind. Das hat dazu geführt, daß jene, die Zusatzkrankenversicherungen haben, dieses Angebot annehmen und schneller in die Betreuung kommen können, während jene, die keine Zusatzversicherung haben, dieses Angebot nicht


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