Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 88. Sitzung / Seite 151

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Der Ausgangspunkt dieser Reform ist ja die "Konsum"-Pleite des Jahres 1995. Und da hat unter anderem auch der Herr Minister angekündigt, es wird das Genossenschaftsgesetz geändert werden. Es wurden Arbeitskreise einberufen, es kreißten die Berge, Studien wurden gemacht – und heraus kam eine Maus in Form des Genossenschaftsrevisionsrechtsänderungsgesetzes. Dieses kleine Gesetz, das hier beschlossen wurde, hat von der Tendenz her ein unleugbares Ziel, nämlich die Zentralisierung des gesamten Raiffeisensektors.

Das Beispiel, das ich eben erwähnte, das kritisieren wir ja: daß mit dem Instrument der Revision unliebsame, am Markt als Konkurrenten auftretende Mitgliedsgenossenschaften an die Kandare genommen werden, um so eine Monopolsituation entstehen zu lassen. (Abg. Dr. Khol: Herr Kollege Reichhold! Pleite ist der "Konsum" gegangen, nicht die Raiffeisen!)

Unser zweiter Kritikpunkt ist, daß die Genossenschaften den Revisionverbänden ausgeliefert sind, weil sie ohne Zustimmung der Revisionsverbände nicht austreten können und nicht so wie Kapital- oder Aktiengesellschaften die Möglichkeit haben, selbständige Wirtschaftstreuhänder für die Revision des Unternehmens heranzuziehen.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, daß die Rechte der Verbände so vergrößert werden, daß die Ansprüche der Genossenschaften, im Verband aufgenommen und behalten zu werden, demgegenüber deutlich unterentwickelt sind.

Auch die Folgen des Ausschlusses aus dem Revisionsverfahren sind nicht geregelt. Die finanzielle Abfindung der Mitglieder des Revisionsverbandes, die natürlich dort auch investiert haben, ist nicht geregelt. Das heißt, Herr Kollege Schwarzenberger, wenn Sie die Güte haben, mir zuzuhören: Allein die Drohung einer unliebsamen Mitgliedsgenossenschaft gegenüber, aus dem Verband ausgeschlossen zu werden, genügt schon, um sie in die Knie zu zwingen, weil man weiß, daß man die finanziellen Aufwendungen, die Investitionen in den Revisionsverband nie zurückbekommen wird.

Oder, ein weiterer Punkt: die umfangreichen Befugnisse des Revisors selbst, der wieder sehr eng an den Revisionsverband gebunden ist. Eine Statutenänderung, eine Änderung des Genossenschaftsvertrages kann nur mit Zustimmung des Revisors erfolgen.

Oder: eine Erweiterung des Geschäftsbereiches. Oder: Mängel können in das Firmenbuch eingetragen, können veröffentlicht werden. Das läßt sich keine Kapitalgesellschaft gefallen!

Eine außerordentliche Vollversammlung kann einberufen werden, um dadurch das Image einer nicht genehmen Mitgliedsgenossenschaft in der Öffentlichkeit ramponieren zu können. (Abg. Dr. Fekter: Sind Sie interessiert am Schutz der Mitglieder?) Letztlich wird die Eignungsprüfung der Revisoren – entgegen den EU-Richtlinien – den Verbänden übertragen. Das ist unserer Meinung nach eine nicht zulässige Wettbewerbsverzerrung, weil Sie dadurch im Genossenschaftssektor ein Monopol schaffen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie können schreien, soviel Sie wollen: Damit findet eine echte Zentralisierung statt! (Abg. Dr. Höchtl: Schreit eh keiner! – Heiterkeit bei der ÖVP.) Damit werden neue Abhängigkeiten und Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Aktiengesellschaften geschaffen. (Abg. Dr. Khol: Er hat keine Ahnung! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das kann nur einem nützen, nämlich demjenigen, der in Presseaussendungen und Vorträgen die Konsolidierung und Zentralisierung des gesamten Raiffeisensektors fordert: dem Generalanwalt Konrad. Er macht ja kein Hehl daraus, daß er eine Raiffeisen-AG schaffen will, um dem roten Bankgebilde CA/Bank Austria eine schwarze Raiffeisen-AG gegenüberstellen zu können.

Ob Sie das gerne hören oder nicht: Das ist eine Tatsache, und alle Indizien weisen darauf hin, daß Schüssel und Stummvoll von Konrad und Schwarzböck hintergangen wurden und der CA-Deal hinter ihrem Rücken stattfand. Das wissen Sie ganz genau, Herr Stummvoll!

Herr Bundesminister Michalek! Sie haben selbst im Ausschuß angedeutet, daß Sie mit einigen Punkten dieses Genossenschaftsgesetzes nicht einverstanden sind beziehungsweise damit keine Freude haben, insbesondere damit, daß die gemischten Verbände nicht entflochten


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