Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 12

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. – Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Stoisits, bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Geschätzter Herr Bundesminister! Ihr Vorvorgänger hat auf die Frage nach dem Unterschied der Kosten zwischen Bundesbetreuung und Schubhaft diese wie folgt beziffert: 650 S für einen Tag Schubhaft, 250 S für einen Tag Bundesbetreuung. Das zu Ihrer Information.

Meine Frage geht aber in eine andere Richtung. Herr Bundesminister! Sie kennen doch den Spruch: Gefängnisse baut man, um sie zu füllen. Meine Frage ist: Warum wird nicht auf der gesetzlichen Ebene etwas getan, um den Schubhaftvollzug zu regeln? Modellversuche sind gut; was die Privatisierung der Betreuungsarbeit angeht, bin ich skeptisch, wiewohl ich weiß, daß sie den Schubhäftlingen zugute kommt.

Unsere Forderung ist jene nach einem Schubhaftvollzuggesetz. Dieses wird im Ministerium bereits seit Jahren diskutiert. Wieweit sind die Vorarbeiten gediehen, und wie ist Ihre Haltung dazu?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Die Reform der Schubhaft ist ein wichtiges Anliegen. Ich habe bereits angekündigt, daß diese Reform meiner Meinung nach in mehreren Bereichen erfolgen muß.

Erstens: Es ist eine Tatsache, daß es eine zunehmende Zahl von Schubhäftlingen gibt. Das ist durch den starken Druck, den es an unseren Grenzen gibt, bedingt. Diese Leute haben den starken Willen, ihre wirtschaftliche, soziale und persönliche Lebenssituation zu verbessern. Somit ist ein sehr starker Druck da, da die Leute nach Österreich sowie in andere Staaten Westeuropas einreisen wollen.

Zweitens ist es so, daß die Schubhäftlinge in vielen Bereichen mit Verwaltungshäftlingen gemeinsam untergebracht sind. Da ist das Ziel, daß man schrittweise – von heute auf morgen wird das nicht gehen – eine Trennung erreicht.

Drittes Ziel ist eine bessere Betreuung von Schubhäftlingen, als es bisher der Fall war. Darum gibt es auch eine gemeinsame Initiative mit sozialen und karitativen Organisationen.

Das sind Maßnahmen, die schnell und kurzfristig in den nächsten Wochen und Monaten umgesetzt werden sollen. Ich persönlich bin der Meinung, daß man auch auf gesetzlicher Ebene Änderungen durchführen soll. Die Vorarbeiten dazu sind im Ministerium jedoch noch nicht sehr weit gediehen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. – Damit haben wir den Fragenkomplex 158 abgeschlossen.

Die 2. Anfrage formuliert Herr Abgeordneter Günther Platter. – Bitte sehr.

Abgeordneter Günther Platter (ÖVP): Herr Minister! Meine Frage lautet:

154/M

Welche Erfahrungen gibt es mit den durch das neue Waffengesetz eingeführten Meldepflichten für Langwaffen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Herr Minister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Herr Abgeordneter! Mit 1. Juli 1997 trat das neue Waffengesetz in Kraft, das erstmals eine sogenannte Kategorie C von meldepflichtigen Schußwaffen definiert. Darunter fallen im wesentlichen Langwaffen, also Gewehre mit gezo


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