Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 15

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Abgeordneter Wolfgang Jung (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Das Waffengesetz wurde erst vor wenigen Monaten nach, wie ich annehme, eingehenden Überlegungen novelliert. Nunmehr sagen Sie selbst, daß Sie bereits wieder Änderungsabsichten haben. Änderungen sind logischerweise nur dann notwendig, wenn entweder neue Erkenntnisse aufgetreten sind oder wenn man vorher geschludert und gepfuscht hat. (Rufe bei der SPÖ: Zur Sache!)

Sie selbst haben vorhin gesagt, die Zeit für neue Erkenntnisse war zu kurz. Wurde also geschludert und gepfuscht, Herr Bundesminister? (Abg. Wabl: Nein! Niemals!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Herr Abgeordneter! Ich könnte es mir bequem und einfach machen und darauf nein sagen. Damit hätte ich der Form Genüge getan. (Abg. Jung: Das sind wir ja schon gewohnt!) Ich versuche, eingehender darauf zu antworten.

Die Kritik, die Sie gerade geäußert haben, kann man natürlich nicht vom Tisch wischen. Wenn mit 1. Juli ein neues Waffengesetz in Kraft tritt, der zuständige Minister jedoch schon vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Novellierung in den Raum stellt, dann ist, so meine ich, diese Frage mehr als berechtigt. Deshalb möchte ich mich ihr auch nicht entziehen.

Es hat natürlich Ereignisse gegeben, die zu dieser Diskussion geführt haben, vor allem jene tragischen Ereignisse in Zöbern, bei denen eine Lehrerin getötet und eine zweite schwer verletzt worden ist. Es kam dadurch zu einer heftigen Debatte in der Öffentlichkeit, aber auch in den politischen Parteien. Deshalb habe ich mich entschlossen, eine Verschärfung, die meiner Meinung nach in manchen Bereichen notwendig und wichtig ist, zur Diskussion zu stellen.

Ich glaube beispielsweise, daß wir uns gemeinsam über eine bessere Kontrolle der Aufbewahrung von Schußwaffen den Kopf zerbrechen müssen und auch darüber, wie wir gewährleisten können, daß Menschen mit Schußwaffen auch richtig umgehen können. Das soll keine Handlungsanleitung zum Schießen sein, aber wenn die Schußwaffe unter anderem auch der Sicherheit dienen soll, dann muß man sie auch handhaben können.

Drittens glaube ich, daß man die Kategorien der Schußwaffen im Zusammenhang mit ihrer Genehmigungspflicht überdenken muß, denn ich sehe nicht ein, warum beispielsweise ein Revolver oder eine Pistole an einen Waffenbesitzschein gebunden ist, während gleichzeitig manche Langwaffen nur meldepflichtig sind.

Schlußendlich bin ich der Ansicht, daß wir uns gemeinsam überlegen sollten, den Zugang zu Schußwaffen zu verschärfen. Ich möchte jedoch gleich dazusagen, daß gewisse Gruppen für mich auf jeden Fall ausgenommen sein sollen, beispielsweise die Jäger – bei ihnen gibt es bereits sehr strenge Kontrollen – und die Mitglieder von Sportschützenvereinen, aber auch Waffensammler und ähnliche. (Abg. Wabl: Wieso die Jäger? Wieso die Sportschützen?)

Ich habe aber bereits in der Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Peter gesagt, daß ich nicht glaube, daß eine Schußwaffe automatisch mehr Sicherheit bedeutet. Dafür gibt es viel bessere Maßnahmen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Wir kommen zum 3. Fragenkomplex: Sicherheitsakademie.

Die Frage formuliert Abgeordneter Schwemlein. – Bitte sehr.

Abgeordneter Emmerich Schwemlein (SPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich darf die Frage vorlesen:


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