Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 50

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

(2) Beweise sind zu erheben, wenn sie von ¼ der Ausschußmitglieder beantragt werden, sofern sie mit dem Gegenstand der Untersuchung im Zusammenhang stehen.

7. § 3 Abs. 1 der VO-UA lautet:

Die Ladung von Auskunftspersonen oder Sachverständigen ist auf Beschluß des Untersuchungsausschusses oder auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder durch den Präsidenten des Nationalrates bzw. in dessen Auftrag durch die Parlamentsdirektion auszufertigen.

8. § 25 Abs. 1 der VO-UA lautet:

Die Gerichte und alle anderen Behörden sowie alle Unternehmungen im Sinne des Art. 126b B-VG sind verpflichtet, dem Ersuchen von Untersuchungsausschüssen um Beweiserhebungen im Rahmen der Befugnisse des Untersuchungsausschusses (§ 17) Folge zu leisten. Hiebei haben sie die vorstehenden Bestimmungen anzuwenden.

*****

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Bevor ich dem nächsten Debattenredner das Wort erteile, gebe ich Herrn Abgeordneten Dr. Niederwieser das Wort. Er hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter, wenn Sie mit jener Behauptung beginnen, die Sie berichtigen wollen.

12.41

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Mag. Stadler hat behauptet, die Freiheitlichen hätten nie ein Recht aus der Geschäftsordnung mißbraucht. Ich berichtige tatsächlich: Das ist falsch, die FPÖ hat Rechte aus der Geschäftsordnung mißbraucht. (Abg. Mag. Stadler: Welche denn?) Ich erinnere an die geheime Abstimmung, die wiederholt werden mußte, weil Stimmzettel gekennzeichnet, mit einem Kreuz versehen waren (Abg. Mag. Stadler: Das ist ein rechtsfreier Raum gewesen!), was eindeutig einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung darstellt. (Beifall bei der SPÖ.)

12.42

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte. (Abg. Mag. Stadler: Persönliche Erwiderung!) Herr Abgeordneter! Das müssen Sie das nächste Mal früher sagen! (Abg. Ing. Reichhold: Er hat sich vorher gemeldet!) Bitte, kommen Sie heraus und machen Sie die persönliche Erwiderung, aber ich bitte, von Anfang an klarzustellen, warum Sie persönlich betroffen sind. – Bitte. (Abg. Leikam: Barmüller ist doch schon das Wort erteilt worden! – Abg. Dr. Mertel: Herr Präsident!)

12.43

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich lasse mir von Kollegen Niederwieser nicht unterstellen, daß ich ein geschäftsordnungswidriges Verhalten meiner Fraktion gedeckt hätte. Die Frage, die Kollege Niederwieser angeschnitten hat, kann gar nicht geschäftsordnungswidrig sein, weil sie durch die Geschäftsordnung gar nicht geregelt ist. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Niederwieser: Geheime Wahl!)

12.43

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter! Das alles findet post festum statt, aber ich möchte schon festhalten, daß das sicher keine persönliche Erwiderung war. Das ist ganz klar!

Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte. (Abg. Dr. Karlsson: Geschäftsordnungswidrig! – Abg. Leikam: Wieder ein Mißbrauch der Geschäftsordnung!)

12.44

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Leikam! Ich finde nicht, daß das ein besonderes Problem darstellt, weil genau damit das Problem der FPÖ in dieser Sache deutlich geworden ist. Herrn Abgeordneten Stadler ist es doch völlig egal, was in der Geschäftsordnung steht, wenn er hier her


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite