Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 74

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Als erstes möchte ich auf das 1. Staatsvertragsdurchführungsgesetz eingehen. Darin war bis dato festgesetzt, daß eine Grenze von 2 Millionen Schilling nicht überschritten werden darf, wenn es um die Veräußerung von Vermögen geht. Dieser Betrag wurde nun auf 10 Millionen Schilling angehoben. (Abg. Böhacker: Das ist ein anderer Tagesordnungspunkt!)

Grund dieser Änderung ist, daß man damit eine wesentliche Einsparung in der Verwaltung erreichen kann. Deshalb fand das auch nach eingehender Beratung im Finanzausschuß die notwendige Zustimmung. (Abg. Rosenstingl: Das ist ein anderer Tagesordnungspunkt! – Abg. Mag. Firlinger: Eine Runde weiter!)

Des weiteren geht es um das Einkommensteuergesetz. Im Bereich der Einkommen- und Körperschaftsteuer geht es um die Freibetragsbescheide. (Abg. Böhacker: Es gibt keine Novelle zum Körperschaftsteuergesetz!) Es ist so, daß diese auf das Jahr 1998 begründet sind und ein Freibetragsbescheid für spätere Jahre erst dann in Beratung steht, wenn die budgetäre Notwendigkeit dafür gegeben ist.

Breiten Raum in der Beratung nahm das Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert werden soll, ein. Dabei geht es darum, daß auch im Umsatzsteuergesetz die Einbringung derart vorzusehen ist, daß bei Import von Tabakwaren – wie das bereits bei den Tabaksteuerregelungsgesetzen der Fall ist – nur mehr eine abgabenfreie Menge von fünf Stück erlaubt ist. Bis dato waren es 200 Stück.

Persönlich stehe ich dazu, weil ich glaube, daß wir hier dringend Maßnahmen brauchen. Es ist doch unvorstellbar, daß wir gerade in diesem Bereich, wo auch enorme gesundheitliche Schädigungen unserer Bürgerinnen und Bürger zu erwarten sind, diese billigen Importe laufend ermöglichen. Ich glaube, mit dieser Maßnahme haben wir einen sehr richtigen Schritt gesetzt, nicht nur im Interesse der Steuerpolitik und unserer Volkswirtschaft, sondern auch in Richtung gesundheitspolitischer Maßnahmen, die wir, wie ich glaube, in Zukunft viel intensiver in Betracht ziehen sollten. (Abg. Aumayr: Glauben Sie, daß deshalb nur eine einzige Zigarette weniger geraucht wird?)

Diese und auch alle anderen im Ausschuß behandelten Anträge sowie auch die Abänderungsanträge werden unsere Zustimmung finden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.22

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gaugg. Gleichfalls 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.22

Abgeordneter Reinhart Gaugg (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Herr Bundesminister! In unserer schönen Republik ist es kalt geworden. (Abg. Schwarzenberger: Sehr warm jetzt noch im Oktober!) Aber es ist nicht nur kalt geworden wegen der rapid steigenden Lohnsteuer, sondern das reicht wesentlich weiter.

Ein ehemaliges Mitglied der Regierung, Staatssekretär Ditz, schrieb am 3. Oktober 1997 an alle Amtsverwalter, wie sie sich nennen, der Post und Telecom Austria einen Brief. Darin steht: "Laut Businessplan hat sich das Unternehmen unter anderem zu einer Reduzierung des Personalstandes um netto 9 500 Mitarbeiter bis zum Jahr 2001 verpflichtet." (Ruf bei der SPÖ: Das habt ihr immer gefordert!) Das ist die Wahrheit! 9 500 Mitarbeiter!

1995 hat der jetzige Bundeskanzler Klima gemeint, es wären in Summe 8 000 und dies würde ausschließlich über den natürlichen Abgang erfolgen, denn das seien "klasse Burschen", die "lassen wir nicht im Stich". So ungefähr lautete die hemdsärmelige Aussage.

Das könnte man noch als Rationalisierungspotential hinnehmen und sagen: Gut, ein Unternehmen entscheidet sich, wettbewerbsfähig zu bleiben, irgend etwas muß es tun, wenn so eine schlechte Regierungspolitik gemacht wird. Aber die Frage ist, wie das geschieht und zu welchen Maßnahmen man greift.


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