Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 117

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Aufklärung nach Schluß der Abstimmungen in Angriff zu nehmen. (Abg. Mag. Barmüller: Ich krieg’ das leider nicht! – Abg. Scheibner: Die Wahrheit tut weh!)

Ich darf daher wiederholen: Es ist auf Antrag des Immunitätsausschusses folgendes zu beschließen:

1. In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes Linz vom 28. Juli 1997 um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner wird im Sinne des Artikels 57 Abs. 3 der Bundesverfassung festgestellt, daß ein Zusammenhang zwischen der von den Privatanklägern behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten Kurt Gaßner besteht.

2. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten Mag. Gaßner wird zugestimmt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem aus zwei Punkten bestehenden Antrag des Immunitätsausschusses anschließen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Dies ist mit sehr großer Mehrheit so beschlossen.

Damit ist die Tagesordnung erschöpft.

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nunmehr zum Aufruf des Antrages der Abgeordneten Dr. Schmidt und Mag. Kammerlander auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend die Prüfung der politischen Verantwortlichkeit der Bundesregierung sowie vermutete rechtswidrige Einflußnahmen durch politische Funktionsträger im Zusammenhang mit den Kurden-Morden.

Dieser Antrag wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

"Der Nationalrat wolle beschließen:

‘Zur Untersuchung folgenden Gegenstandes wird ein Untersuchungsausschuß eingesetzt:

Die politische Verantwortlichkeit der Bundesregierung (insbesondere des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten, des Bundesministers für Inneres und des Bundesministers für Justiz) sowie vermutete rechtswidrige Einflußnahme durch politische Funktionsträger im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den Morden an Abdullah Ghaderi, Abdul-Rahman Ghassemlou und Fadel Rasoul am 13. 7. 1989 und der Verfolgung von drei dieser Tat dringend Verdächtigen, die trotz Vorliegens eindeutiger Indizien Österreich unbehelligt verlassen konnten, ist zu prüfen.’

Der Untersuchungsausschuß besteht aus 17 Abgeordneten im Verhältnis 6 SPÖ, 5 ÖVP, 4 FPÖ, 1 Liberales Forum, 1 Grüne."

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Abhaltung einer Debatte wurde nicht beantragt.

Wir kommen daher sogleich zur Abstimmung über diesen Antrag der Abgeordneten Dr. Schmidt und Mag. Kammerlander auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.


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