Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 6

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Beginn der Sitzung: 9.01 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dr. Heinrich Neisser, Dritter Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich darf Sie herzlich begrüßen und bitte Sie, die Plätze einzunehmen. Die Geschäftsordnung sagt, daß die Sitzung zur angegebenen Zeit ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden zu eröffnen ist (Abg. Dr. Haselsteiner: Das ist sehr gut so, Herr Präsident!), daher erkläre ich die Sitzung für eröffnet.

Ich gebe bekannt, daß für den heutigen Sitzungstag Frau Abgeordnete Gabriele Moser als verhindert gemeldet ist.

Fragestunde

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur Fragestunde mit Anfragen an den Herrn Bundesminister für Justiz, den ich herzlich hier im Saal begrüße.

Bundesministerium für Justiz

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die 1. Anfrage stellt Herr Abgeordneter Dr. Fuhrmann. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Willi Fuhrmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Als erster Fragesteller wünsche ich Ihnen erstens einen guten Morgen und darf zweitens folgende Frage an Sie richten:

171/M

Wie beurteilen Sie die Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens beim neuen Übernahmerecht?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um die Beantwortung, Herr Minister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Meine Damen und Herren! Herr Dr. Fuhrmann, zunächst herzlichen Dank für die Gutenmorgenwünsche, die ich herzlich erwidere.

Zur Frage: In den meisten Stellungnahmen wurde das Vorhaben trotz verschiedener Kritikpunkte im Ergebnis begrüßt. In den kritischen bis ablehnenden Stellungnahmen wurde vor allem bemängelt, daß der Entwurf die Struktur österreichischer Aktiengesellschaften, die in aller Regel einen starken Kernaktionär haben, nicht ausreichend berücksichtige.

Es war für uns nicht überraschend, daß sich im Begutachtungsverfahren gerade jene Gruppen gegen den Entwurf ausgesprochen haben, deren wirtschaftliche Interessen durch die künftig einzuführende Verpflichtung zu einem Übernahmeangebot an alle Aktionäre unmittelbar betroffen sind. Diesen Interessen stehen aber die Interessen der Anleger und des Kapitalmarktes gegenüber.

Derzeit kann ein Großaktionär sein Aktienpaket verkaufen, ohne den dabei lukrierten sogenannten Paketzuschlag teilen zu müssen. Durch eine künftige Verpflichtung zu einem Übernahmeangebot an alle anderen Aktionäre im Falle des Kontrollwechsels wird der vom Großaktionär zu erzielende Erlös etwas geschmälert werden. Da das Übernahmeanbot aber um 15 Prozent unter dem Paketpreis liegen kann, wird den Interessen der Kernaktionäre auch in Zukunft Rechnung getragen werden.

Überdies wird, um die Akzeptanz des Übernahmegesetzes weiter zu erhöhen, in der Regierungsvorlage die Möglichkeit eines sogenannten Opting-out vorgesehen werden, das bedeutet,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite