Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 17

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage: Frau Dr. Schmidt, bitte.

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Aus der engen Koppelung zwischen Verschuldensfrage und Unterhaltsleistung, wie wir sie in Österreich immer noch haben, geht hervor, wie sehr die Ehe immer noch als eine Versorgungsinstitution gesehen wird. Wahrscheinlich ist das auch der Grund, warum die eigenständige Absicherung von Frauen – zugegebenermaßen keine Frage des Justizressorts – immer noch steckengeblieben ist und es hier keine gibt.

Aber meine Frage an Sie ist folgende: Teilen Sie die Auffassung, daß schon deshalb eine Entkoppelung von Verschuldens- und Unterhaltsrecht stattfinden sollte, weil der Unterhaltsanspruch der geschiedenen Partner darauf abgestellt werden sollte, wer tatsächlich des Unterhaltes bedarf und wer nicht, unabhängig von Schuld oder Unschuld?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Frau Abgeordnete! Unsere Überlegungen gehen in diese Richtung. Wenn schon nicht das System der Verschuldensscheidung überhaupt geändert werden kann, soll die Verschuldensfrage von der Unterhaltsfrage auf eine Art und Weise entkoppelt werden, daß etwa zu den geltenden Regelungen betreffend den Unterhalt nach Scheidung eine weitere Regelung hinzugefügt wird, die, unabhängig vom Verschulden, Bedürftigen Unterhalt gewährt, wenn die Bedürftigkeit sozusagen ehebezogen ist. Das könnte die seinerzeitige Gestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft, also zum Beispiel eine lange Haushaltsführung, sein, die dazu geführt hat, daß kein Beruf ergriffen wurde, oder, was die Zeit nach der Scheidung betrifft, die Beeinträchtigung in der Aufnahme eines Berufes, weil es noch kleine Kinder zu betreuen gibt, et cetera. Auf diesem Wege wollen wir versuchen, dem Bedürftigkeitsgedanken – unabhängig vom Verschulden – ein zusätzliches Gewicht zu verleihen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. – Zusatzfrage: Frau Dr. Mertel, bitte.

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Herr Minister! Es ist häufig festzustellen, daß Frauen im Scheidungsverfahren gegen eine vergleichsweise geringe Abschlagszahlung auf ihren Unterhalt verzichten. Treten Sie dafür ein, Herr Minister, daß dem Richter in diesem Zusammenhang eine verbesserte Manuduktionspflicht auferlegt wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Ja, eine solche ist heute natürlich ohnehin gegeben. Das größere Problem ist, daß bei der einvernehmlichen Scheidung ja bereits die erfolgte Einigung zu Gericht mitgebracht wird, sodaß dort eigentlich die Belehrung durch den Richter ein bißchen spät kommt. Da kann nur eine allgemeine Aufklärung, die davor warnt, vorschnell, ohne Inanspruchnahme eines entsprechenden Fachrates, solche Erklärungen zu unterschreiben, wirklich Abhilfe schaffen. Wir erwarten uns von den Bestrebungen, die Rechtsberatung bei den Gerichten durch außenstehende Institutionen, insbesondere Familienberatungsstellen, zu intensivieren beziehungsweise das Mediationsverfahren auszubauen, diesbezüglich gewisse Fortschritte.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Abgeordneter Dr. Martin Graf. – Bitte sehr. (Zwischenruf des Abg. Dr. Ofner. )

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Minister! Wir müssen feststellen, daß als wirkliche Opfer in Scheidungsfällen in der Regel die Kinder anzusehen sind, und oftmals oder zumeist wird ja im Scheidungsfalle das Kind einem Elternteil entzogen beziehungsweise ein Elternteil dem Kind entzogen, in der Regel sind das natürlich Männer. Gibt es Überlegungen auch in diese Richtung, daß man die Rechte des zahlenden Vaters gegenüber dem Kind, das ihm entzogen wird, stärkt, sowohl betreffend die Ausbildung als auch sonstige Pflichten, auch im Sinne des Wohles des Kindes, sodaß nicht der Beigeschmack übrigbleibt, er ist nur Zahler ohne Rechte?


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