Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 19

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Der nächste Themenkomplex wird mit der Frage von Frau Abgeordneter Anna Huber eingeleitet. – Bitte sehr.

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Bundesminister! Die letzte Novelle zum Konsumentenschutzgesetz hat gerade für die österreichischen Verbraucherinnen und Verbraucher ein deutliches Mehr an Rechtssicherheit und ein deutliches Mehr an Schutz gebracht. Nicht geregelt wurde allerdings eine Ausweitung des Rücktrittsrechtes, insbesondere bei Messen und messeähnlichen Veranstaltungen. Ich frage Sie daher, Herr Minister:

172/M

Planen Sie eine Novelle des Konsumentenschutzgesetzes dahin gehend, daß Konsumenten künftig bei Messen beziehungsweise messeähnlichen Veranstaltungen ein Rücktrittsrecht eingeräumt wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Frau Abgeordnete! Ich darf Sie daran erinnern, daß ein solches Rücktrittsrecht vor der letzten großen Konsumentenschutzgesetznovelle, die heuer in Kraft getreten ist, diskutiert wurde. Das Bundesministerium für Justiz hat damals vorgeschlagen, dem Verbraucher ein Rücktrittsrecht einzuräumen, wenn er vor dem Kauf sozusagen überrumpelt wird. Dieser Vorschlag ließ sich letztlich aber nicht realisieren. Es konnte kein Konsens über die Voraussetzungen für diesen Rücktritt des Verbrauchers erzielt werden. Auch wurde überlegt, daß doch derartige Folgen mit Kosten verbunden wären, die von den Unternehmen dann auf alle Verbraucher umgelegt würden.

Solange nicht gravierende Entwicklungen in diesem Zusammenhang festzustellen sind, glaube ich, daß ein neuerliches Aktivwerden in der Richtung nicht von Erfolg beschieden wäre.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister. – Zusatzfrage, bitte.

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Minister! Ich bedauere das genauso, wie ich es Ihren Worten zu vernehmen glaube.

Bei der Diskussion der letzten Konsumentenschutzgesetznovelle ist eine sehr wesentliche Forderung gewesen, daß das Rücktrittsrecht ausgeweitet wird oder bei Rechtsgeschäften erst zu laufen beginnt, wenn der Konsument, der Verbraucher die schriftliche Bestätigung über dieses Rechtsgeschäft erhalten hat. Können Sie sich vorstellen, daß diesbezüglich etwas weitergeht und daß der Schutz des Konsumenten in diese Richtung ausgebaut werden könnte?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Auch hier könnte ich mir vorstellen, daß ein Schritt weitergegangen wird. Ich glaube aber, daß Voraussetzung dafür wäre, daß von der Konsumentenschutzseite die Fälle, die das dringlich machen, aufbereitet werden, um zu zeigen, daß hier wirklich ein legislativer Handlungsbedarf gegeben ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Minister. – Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Dr. Krüger, bitte.

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Beabsichtigen Sie, im Bereich des Konsumentenschutzgesetzes Verbesserungen zugunsten der Verbraucher betreffend Versicherungsbedingungen durchzuführen?

Ich darf daran erinnern, daß es durch die verklausulierten Bestimmungen im Versicherungsrecht geradezu der Ausnahmefall ist, wenn eine Versicherung auch tatsächlich eine Zahlungspflicht hat. Das führt dazu, daß zu den Hauptanwendungsfällen für Zahlungspflichten der Versicherungen kurioserweise Kulanzleistungen zählen, aber nicht, weil die Versicherungen so freundlich sind, sondern weil die Bedingungen derart einschränkend zu Lasten der Verbraucher sind, daß eine Rechtspflicht der Versicherung nur sehr selten besteht.


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