Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 64

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte abschließend noch einen Punkt anführen, nämlich in bezug auf die Änderung des Katastrophenfondsgesetzes (Zwischenruf des Abg. Meisinger ), wo es bei der Novellierung ganz klar zu Verbesserungen kommt. Enorm wichtig ist, daß bei dieser Gesetzesänderung der Katalog von Naturkatastrophen erweitert und neu gestaltet wird. Es ist erfreulich, daß in dieser Novellierung auch eine langjährige Forderung der Landwirtschaft berücksichtigt wird und daß jetzt auch Versicherungen, vor allen Dingen die Hagel- und Frostschäden betreffend, gefördert und unterstützt werden.

Ein nächster Punkt ist die Bereitstellung und Verwendung von Reserven. Diese werden in dieser Vorlage ebenfalls neu geregelt. Die Höhe der Reserve wird mit 400 Millionen Schilling begrenzt. Auch das ist sinnvoll, denn es ist ökonomisch falsch, nicht verwendete hohe Summen in Reserve zu halten, und auf der anderen Seite bezahlt der Staat noch einmal Zinsen bei der normalen Bedienung seiner Verpflichtungen.

Meine geschätzten Damen und Herren! Dieses 3. Budgetbegleitgesetz ist eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Haushalt 1998 (Zwischenruf des Abg. Böhacker ), Kollege Böhacker. Aus diesem Grunde werden wir dieser Vorlage natürlich gerne zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.08

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. – Bitte, Herr Abgeordneter. Angezeigt wird eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 8 Minuten.

13.08

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Kollege Wimmer redet von offensiver Budgetpolitik und vergißt eigentlich, daß wir jahrjährlich unmäßig Milliarden an Schulden mehr machen. Ich frage mich schön langsam, ob Sie nicht den Blick für das ganz Große verlieren, wenn Sie sich alleine den Schuldenstand pro Kopf in Österreich ansehen. Das ist doch eine erkleckliche Summe, und ich kann das in Summe nicht so gutheißen wie Sie. Sie verzeihen mir, daß ich jetzt nicht eine allgemeine Budgetrede halte, sondern mich an die Vorlage, die wir hier zu behandeln haben, halte und einige Details beleuchte.

Es werden vor allem die Gerichts- und sonstigen Gebühren, wie wir schon gehört haben, enorm erhöht, nämlich um 50 Prozent. Ich rufe diesbezüglich in Erinnerung, daß wir die Gebührensätze in den vergangenen Monaten – so will ich jetzt schon einmal sagen – aus budgetären Gründen bereits massiv erhöht haben. Es ist nicht lange her, mit 1. September wurden die Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofgebühren erhöht, und es wurde damit natürlich versucht, einen Ausgleich hinsichtlich der ansteigenden Kosten in der Justiz zu finden. Letztendlich ist das eine Erschwerung des Zugangs zum Recht überhaupt. Wenn man sich die Flut der Beschwerden ansieht, die oftmals sehr begründet sind, dann muß man sagen: Es ist eine Frage der Anständigkeit – so würde ich das schön langsam schon bezeichnen –, es ist aber auch die Frage, was uns der Rechtsstaat überhaupt noch wert ist, wenn man betrachtet, wie teuer man den Gerichtszugang macht.

Wir haben bereits zwei Monate davor, Mitte vorigen Jahres, auch die Gerichtsgebühren erhöht. Ich rufe in Erinnerung, daß wir den Streitgenossenzuschlag bei den Gerichtsgebühren eingeführt haben, mit dem man sich letztlich auch etliche Millionen vom einfachen Mann zu holen versucht. In Summe ist eine Steigerung der Einnahmen von 245 Millionen Schilling ausgewiesen. Wir werden nächste Woche beim Detailkapitel noch darauf zu sprechen kommen. Tatsächlich sind es aufgrund der letzten Erhöhungen in diesem Bereich 700 Millionen Schilling an Mehreinnahmen gegenüber 1997. Da frage ich mich schon: Wer hat das zu bezahlen? – Die Antwort ist ganz einfach: der rechtsuchende Bürger. Dabei können wir letztendlich nicht mitspielen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Gerade in einem Bereich wie dem Justizministerium, das ein Minibudget von knapp 10 Milliarden Schilling hat und eines der wenigen Ministerien ist, das eine Zweidritteldeckungsquote bei den Einnahmen hat, also noch ein relativ positiv wirtschaftendes Ministerium ist, versucht man,


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