Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 90

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Die Sitzung ist unterbrochen. (Abg. Dr. Khol: Ist das wieder einmal eine Sitzung! – Die Sitzung wird um 15.01 Uhr unterbrochen und um 15.04 Uhr wiederaufgenommen. )

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt, Volker Kier, Dr. Hans Peter Haselsteiner, Klara Motter und Genossen betreffend Neugestaltung der "Familienförderung" (626/A) (E)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des schriftlichen Antrages 626/A (E). Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

"Der Nationalrat wolle beschließen:

,Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich, jedenfalls aber vor Vorlage des Budgetvoranschlages für das Jahr 1999, ihre Reformvorschläge und entsprechende Berechnungsmodelle zuzuleiten, die ohne Erhöhung von Steuern und Abgaben eine verfassungskonforme Neuregelung im Bereich der familienpolitisch motivierten Maßnahmen – Direktförderungen und Steuerbegünstigungen – bedeuten.‘

In formeller Hinsicht wird gemäß § 74a Abs. 1 GOG iVm § 93 Abs. 1 GOG die dringliche Behandlung des gegenständlichen Antrages verlangt."

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich begrüße den Herrn Bundeskanzler und erteile der Antragstellerin, Frau Dr. Schmidt, das Wort. Redezeitbeschränkung: 20 Minuten. – Bitte.

15.04

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Herren Minister! Hohes Haus! In der heutigen Ausgabe des "Standard" beschreibt Anton Pelinka die Angst vor dem Regieren anhand des Beispiels der Pensionsreform und will damit ausdrücken, daß die Regierung das Gesetz des Handelns aus der Hand gegeben hat, daß sie die Verantwortung delegiert und letztlich in der Frage der Pensionsreform die Gewerkschaften und weder Regierung noch Parlament entschieden haben. – Ich teile diese Auffassung.

Heute befassen wir uns mit einem Thema, bei dem die Gefahr besteht, daß eine gesellschaftspolitische Weichenstellung ebenfalls wieder außerhalb des Parlaments stattfindet. Diesmal sind es nicht die Gewerkschaften, diesmal ist es der Verfassungsgerichtshof. (Abg. Dr. Khol: Haben Sie noch nie was von Gewaltentrennung gehört?) Ich halte das deswegen für genauso bedenklich, weil das Gesetz des Handelns hier in diesem Parlament wahrgenommen werden muß; und ich halte es auch deswegen für bedenklich, weil mir die Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis schon beleuchtenswert zu sein scheinen.

Zum einen: Es ist Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, zu kontrollieren und nicht zu gestalten. Ich wäre ja schon froh, wenn wir uns wenigstens darüber einig wären.

Es ist dann Sache des Parlaments, wenn der Verfassungsgerichtshof zum Erkenntnis gekommen ist, daß jemand entweder in seinen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten beschnitten wird oder aber ein Gesetz nicht der Verfassung entspricht, ob das aufgehobene Gesetz nunmehr entweder verfassungskonform gestaltet wird oder aber ob dieses Parlament die Verfassung weiterentwickeln möchte.


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