Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 95

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Das war eine Ungeheuerlichkeit, denn entweder haben Sie unser Transfermodell nicht gelesen ... (Bundesminister Dr. Bartenstein: Lesen Sie nach! Das steht in Ihrem eigenen Antrag!) Sie sollten ihn einmal lesen, bevor Sie solche Dinge sagen! Ich halte das wirklich für unübertreffbare Unredlichkeit – noch dazu wenn es von der Ministerbank aus kommt. Wenn Sie sich die anderen Sachen auch so wenig anschauen, wird mir ganz schwummerig bei Ihrer Politik! (Beifall beim Liberalen Forum. – Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein. )

Ich werde Ihnen das gleich sagen. Wir gehen davon aus, daß das Kind im Mittelpunkt steht, denn das ist uns ein Anliegen. Aber wir gehen auch davon aus, daß es Sache der Eltern ist, für den Unterhalt ihrer Kinder aufzukommen. Es gibt nun ein bestimmtes Existenzminimum, das ein Kind einfach braucht. (Abg. Jung: Haben Sie schon einmal einen Schulschikurs bezahlt, Frau Dr. Schmidt?) Ich will es Ihnen jetzt gar nicht so breit explizieren, denn Sie können es sich selbst anschauen, der Antrag liegt ja hier im Parlament.

Das Existenzminimum ist je nach Alter gestaffelt. Wenn Sie zum Beispiel annehmen, ein Paar hat zwei Kinder mit 16 und 12 Jahren ... (Abg. Großruck: Ein gleichgeschlechtliches?) Zu den Gleichgeschlechtlichen werden wir bei einem anderen Tagesordnungspunkt kommen. (Abg. Großruck: Das fordern Sie natürlich auch!) Ihr zynisches Lachen darüber wundert mich gar nicht! (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Bei jenem Beispiel, das Minister Bartenstein das letzte Mal gebracht hat, also bei einem gemeinsamen Einkommen von 20 000 S, ergibt sich nach unserem Modell der Unterhaltsanspruch aus 17 Prozent für den 12jährigen und 20 Prozent für den 16jährigen, das macht insgesamt 7 400 S – nach der Judikatur so ausgerechnet. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein. ) Das Existenzminimum wird durch die Berechnungen für beide Kinder ermittelt, nämlich 6 400 und 7 100 S. Wenn man nun die Eigenleistung der beiden Unterhaltspflichtigen abzieht, ergibt sich eine Differenz von 6 100 S. (Zwischenruf des Abg. Jung. ) – Der Transfer nach dem derzeitigen Modell ergibt 3 750 S. Nach unserem Modell läge er um 2 350 S höher.

Soviel zur "Seriosität" des Herrn Ministers Bartenstein, der gemeint hat, wir wollten den Eltern etwas wegnehmen. Nach diesem unserem Modell würden bei einem Einkommen von 20 000 S die Eltern um 2 350 S mehr bekommen als jetzt. Ich bin der Meinung, daß sie das in dieser Gehaltsklasse auch benötigen – im Gegensatz zu seiner (auf den auf der Regierungsbank sitzenden Bundesminister Dr. Bartenstein weisend), in der man es meiner Meinung nach nicht vom Staat braucht. (Beifall beim Liberalen Forum, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Ing. Langthaler. )

Da meine Redezeit bereits zu Ende geht, möchte ich nur noch kurz folgendes sagen: Für uns ist Familienpolitik nicht nur Steuerpolitik – das ist sie maximal am Rande –, sondern auch Beschäftigungspolitik, nämlich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu schaffen. (Abg. Großruck: Gesellschaftspolitik!) Sie wissen, wie viele Maßnahmen da noch fehlen! (Bundesminister Dr. Bartenstein: Für uns ist Familienpolitik auch Sozialpolitik!)

Für uns ist Familienpolitik Wohnpolitik, für uns ist Familienpolitik Verkehrspolitik – und dazu gehört auch Stadtplanungspolitik, sagen Sie das einmal Ihrem Herrn Görg! (Abg. Dr. Graf: Und Integrationspolitik!)  – und all jene Dinge, die helfen, daß Kinder in einer für sie lebenswerten Umgebung aufwachsen können! (Abg. Großruck: Das brauchen Sie uns nicht zu sagen! Da brauchen wir von Ihnen keinen Ratschlag!)

Wissen Sie, was noch dazugehört? Wenn man an Kinder denkt (Ruf bei der ÖVP: Sie wollen doch überhaupt keine Kinder!), kann man Reformen nicht aufschieben beziehungsweise vor sich herschieben, wie Sie das tun. Sie lassen die Rechnung für all das, was Sie nicht gemacht haben, die Kinder bezahlen! (Beifall beim Liberalen Forum sowie der Abgeordneten Mag. Posch und Ing. Langthaler. )

15.24


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