Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 137

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Entwurf in dritter Lesung zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch in dritter Lesung erfolgt eine mehrheitliche Annahme, und zwar mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Quorum.

3. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 605/A der Abgeordneten Friedrich Verzetnitsch, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bausparkassengesetz geändert wird (900 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen nunmehr zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich erteile daher sogleich als erstem Redner in dieser Debatte dem Abgeordneten Mag. Firlinger das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.31

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Der vorliegende Antrag der Kollegen Stummvoll und Nowotny zur Änderung des Bausparkassengesetzes beinhaltet sicher in Teilbereichen eine gewisse Flexibilisierung und Verbesserung dieser gegenständlichen Gesetzesmaterie.

Ich möchte ausdrücklich hervorheben, daß auch wir als freiheitliche Fraktion im Ausschuß und auch jetzt die Verbesserungen zu würdigen wissen, und zwar jene Verbesserungen, durch die der Bausparer tatsächlich von diesen Neuerungen profitiert, wie beispielsweise die Auszeichnung der Effektivverzinsung, das Zugänglichmachen der Bausparfinanzierung für alle Arten von Wohnen, von Eigentum bis hin zur reinen Miete. Das sind positive Änderungen.

Es erscheint uns auch grundsätzlich notwendig, den Finanzierungsrahmen auszudehnen. Daher fällt es uns nicht schwer, zu einer Reihe von Ersatzsicherheiten, die jetzt per Gesetz eingeräumt werden, ja zu sagen. Ich meine allerdings, daß eine Reihe von Bestimmungen nicht reformiert wurden, bei denen jedoch eigentlich Reformbedarf herrscht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sehe beispielsweise nicht ein, daß der Herr Finanzminister im Wege der Verordnungsermächtigung, was die Regelung im Detail mit den Bausparkassen betrifft, einen sehr breiten Spielraum hat. Das heißt, der Finanzminister kann heute hergehen und praktisch über Nacht mit der Verordnungsermächtigung den Eigenmittelanteil entweder auf- oder zumachen. Er kann dies auch nachträglich tun beziehungsweise kann er in bestehende Verträge eingreifen. Das ist etwas, was wir bei keinem Gesetz goutieren, denn das erzeugt ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit und ist sicher nicht im Sinne der Bausparer.

Wir haben auch ganz klar gesagt, daß eine Kürzung der Bausparprämie für uns nicht in Frage kommt. Die Kürzung der Bausparprämie ist aber nicht – ich begrüße den Herrn Minister (Bundesminister Edlinger: Danke schön!) – Gegenstand des Bausparkassengesetzes, sondern diese findet sich im Einkommensteuergesetz und wurde im Zuge des Budgetbegleitgesetzes verabschiedet.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß der Handlungsspielraum für den Finanzminister zu groß ist. Es geht um ein Milliardenvolumen an Finanzierungen, und da sollte das Parlament, glaube ich, sehr wohl etwas mitzureden haben, überhaupt dann, wenn es um bereits bestehende Verträge geht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Bei dieser Vorlage – sosehr wir auch einzelne Punkte anerkennen –, bei diesem Punkt ist für uns der point of no return erreicht, und Sie werden sicher nicht erleben, daß wir bei irgendwelchen Gesetzesmaterien rückwirkende Eingriffsmöglichkeiten befürworten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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