Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 139

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Meine Damen und Herren! Dennoch können wir, falls Sie unserem ersten Abänderungsantrag nicht zustimmen, der Vorlage insgesamt die Zustimmung in dritter Lesung nicht geben. Ich bitte dafür um Verständnis. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.39

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Abänderungsantrag, den Herr Abgeordneter Mag. Firlinger vorgetragen hat, ist ausreichend unterstützt, wird in die Verhandlung miteinbezogen.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Verzetnitsch. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.39

Abgeordneter Friedrich Verzetnitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bausparkassengesetz, mit dem wir uns heute beschäftigen, betrifft sicher eine der populärsten Sparformen in ganz Österreich; eine Sparform, deren Zweck es ist, Wohnraum zu schaffen und zu sichern. Dazu gehört aber unweigerlich natürlich auch die Möglichkeit der Kreditgewährung.

Ich wurde bei einer Begegnung mit jungen Bürgerinnen und Bürgern darauf aufmerksam gemacht, daß für die Schaffung von Genossenschaftswohnraum solche Kredite nicht in Anspruch genommen werden können. Eine junge Bürgerin hat mir im Zusammenhang mit der Kreditgewährung gesagt – und ich glaube, damit hat sie recht –, sie würde sich gerne die Eigenmittelersatzdarlehen durch einen solchen Bausparkredit ermöglichen. Das ist aufgrund der bisherigen Gesetzeslage nicht möglich gewesen. Diese Initiative der jungen Bürgerin hat aber auch die Tatsache neuerlich in den Raum gestellt, daß bei der Bausparkasse in Wirklichkeit immer wieder ein West-Ostgefälle festzustellen ist: Im Osten wird fleißig gespart, im Westen wird das im Wege der Kredite wieder ausgegeben, weil eben durch die Rechtsformen im Wohnungsbau, aber auch durch das Eigentumsrecht die Eigentumswohnungen, die Eigenheime eher im Westen angesiedelt sind, während im Osten durch das Fehlen der Möglichkeit der Eigenmittelfinanzierung bei Genossenschaftswohnungen dieses Gefälle entsteht.

Diese Initiative einer jungen Bürgerin bringt uns heute eben zur Änderung des Bausparkassengesetzes. Zweck der Änderung ist es, daß in Hinkunft Bausparkredite nicht nur für den Kauf beziehungsweise den Bau eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung zur Verfügung stehen, sondern durch diese Initiative soll die Möglichkeit geschaffen werden, die notwendigen Eigenmittel durch Bausparkredite entsprechend zu finanzieren. Die gleichzeitige Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze für unbesicherte Darlehen von derzeit 100 000 S auf 300 000 S wird verstärkt die Möglichkeit der Wohnungsrenovierung schaffen und damit aber auch aus meiner Sicht eine dementsprechende Wirtschaftsbelebung in diesem Bereich erreichen. Wer den Wiener Wohnraum mit seinen vielen Altbauwohnungen kennt, weiß, daß man mit 100 000 S nur eine sehr geringfügige Wohnungsrenovierung durchführen kann. Ich glaube, daß das eine richtige Initiative ist.

Der dritte Punkt: Auch die konsumentenpolitischen Anliegen werden durch diese Novelle entsprechend verbessert, was die Übersichtlichkeit, die Darstellung der Veränderungen der Kreditzinsen betrifft. Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, glaube ich, kann man dieser Novelle mit Fug und Recht die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.42

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

18.42

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Spätabendlich gibt es ein Novum – so kann man das fast bezeichnen – in diesem Haus, es gibt nämlich einen Fünf-Parteien-Antrag, der letztlich auf die Initiative der Freiheitlichen zurückzuführen ist. Das ist schon etwas, was wir uns an die Fahnen heften können. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Ich werde mir auch gestatten, diesen einzubringen. (Abg. Dr. Nowotny: Wenn sie vernünftig sind, sind wir gerne dazu bereit! – Zwischenruf des


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