Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 141

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7. Abtretung von Ansprüchen gemäß § 17 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, BGBl. Nr. 319/1979, oder vergleichbare Ansprüche von Miet- oder sonstigen Nutzungsberechtigten auf Rückzahlung von Beträgen, die zur Finanzierung des Bauvorhabens geleistet wurden,

8. Abtretung und Halten von Pfandrechten auf Liegenschaften gemäß 1422 ABGB durch Kreditinstitute eines Mitgliedstaates (§ 2 Z 5 BWG),

9. Abtretung von Baurechten und Rechten an Bauwerken, die nicht im Eigentum des Grundeigentümers stehen (Superädifikate), soweit diese Rechte im Inland gelegene Grundstücke betreffen."

12. § 10 Abs. 5 lautet:

"(5) Der Anteil von Darlehen und Garantien gemäß § 2 Abs. 1 Z 5, für die Ersatzsicherheiten nach Abs. 3 Z 1 bis 3, 5, 7, bis 9 gestellt werden oder bei denen von einer Besicherung nach Abs. 4 Z 2 abgesehen wird, darf insgesamt 20 vH des Gesamtbestandes der Darlehensforderungen gemäß 2 Abs. 1 Z 1 und Z 2 lit. a und b zuzüglich der Garantien gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 nicht übersteigen. Der Anteil von Darlehen und Garantien gemäß § 2 Abs. 1 Z 5, bei denen von einer Besicherung nach Abs. 4 Z 2 abgesehen wird, darf jedenfalls nicht mehr als 10 vH des Gesamtbestandes der Darlehensforderungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 und Z 2 lit a und b zuzüglich der Garantien gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 betragen."

15. Im § 18 wird folgender Abs. 1a eingefügt:

"(1a) § 2 Abs. 1 Z 4 und 5, § 3 Abs. 2 Z 2 und 4, § 4 Abs. 1 Z 4 und Abs. 2 und 3, § 7 Abs. 1, § 10 Abs. 1, Abs. 3 Z 6 bis 9, Abs. 4 und 5, § 11 Abs. 2 Z 5 und 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. XXX/1997 treten mit dem Tag nach der Verlautbarung im Bundesgesetzblatt in Kraft."

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was ist der Inhalt? – Ich habe schon erwähnt: Nunmehr werden wirklich alle Formen des Wohnens in die Bausparkassenfinanzierung miteinbezogen. Das ist gut so. Ungefähr 45 000 Superädifikatseigentümer werden es uns danken. – Ich danke und ersuche um Zustimmung. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.47

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Abänderungsantrag, den Herr Abgeordneter Dr. Graf eingebracht und auch verlesen hat, ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlung miteinbezogen.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.47

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute diese Novellierung des Bausparkassengesetzes hier im Hohen Haus debattieren, dann sollten wir doch auch zu Beginn festhalten, daß die Geschichte des Bausparens in Österreich eigentlich eine einzige Erfolgsstory ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich möchte meinen Debattenbeitrag nicht allzu sehr mit Zahlen belasten, aber gestatten Sie mir diesbezüglich doch ein paar Bemerkungen zu dieser Erfolgsstory "Bausparen". Derzeit gibt es über fünf Millionen Verträge, das ist eine Sparsumme von fast 200 Milliarden Schilling, es gibt Ausleihungen von fast 170 Milliarden Schilling. 60 Prozent der Österreicher sagen, daß das Bausparen die beliebteste Sparform für sie ist, und das Wifo weist nach, daß es die effizienteste und kostengünstigste Wohnbauförderung überhaupt ist.


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