Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 18

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Abgeordneter Ing. Mathias Reichhold (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Wie viele Tonnen an Pestiziden werden jährlich außerhalb der Landwirtschaft, an Bahnkörpern und Autobahnen und so weiter, aufgebracht?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Ich werde auch diese Frage schriftlich beantworten. Ich werde die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. – Kollege Trinkl, bitte.

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Bundesminister! In der Steiermark spielen Spezialkulturen eine große Rolle. Es handelt sich dabei um leistungsfähige, vor allem aber auch um umweltbewußte Betriebe. Besonders von Obstbauern wird oft kritisiert, daß viele moderne Pflanzenschutzmittel in Österreich nicht zugelassen sind, obwohl sie aufgrund ihres strengeren Prüfungsverfahrens ökologischer wären als die bisherigen.

Ich darf Sie daher fragen: Sind alle vereinfachten Zulassungsmöglichkeiten des Pflanzenschutzmittelgesetzes bereits umgesetzt, um moderne und ökologische Pflanzenschutzmittel in Österreich einsetzen zu können?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Es gibt Regelungen, die im Gesetz direkt umgesetzt sind, etwa die vereinfachte Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die mit im Inland zugelassenen Pflanzenschutzmitteln identisch sind – das ist der § 11 des neuen PMG –, die Zulassung von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Pflanzenschutzmitteln, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bei Gefahr im Verzug, die Indikationserweiterung, wenn sie im öffentlichen Interesse gelegen ist, oder auch die Erleichterung für Pflanzenschutzmittel im ökologischen Landbau.

Noch nicht umgesetzt ist die im § 12 Abs. 9 vorgesehene Verordnung, die Mitgliedstaaten definiert, mit denen Österreich ein Verwaltungsübereinkommen hat und die mit Österreich vergleichbar sind. Hier gibt es einen Verordnungsentwurf. Mit dem Umweltministerium ist bereits das Einvernehmen hergestellt, mit dem Bundeskanzleramt noch nicht.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister. Damit haben wir die 5. Anfrage abgeschlossen.

Die 6. Anfrage formuliert Frau Abgeordnete Aumayr. – Bitte.

Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Meine Frage:

184/M

Warum ergreifen Sie keine wirksamen Maßnahmen gegen die Arbeitsplatzvernichtung in der Land- und Forstwirtschaft?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Frau Abgeordnete! Da es so etwas wie Arbeitsplatzvernichtung nicht gibt, müßte ich die Frage nicht beantworten. Ich werde Ihnen aber damit antworten, was die Bundesregierung zur Sicherung der bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft macht. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sie wissen, daß die Marktordnung und die Marktordnungsmaßnahmen grundsätzlich ein Schutz für die bäuerliche Landwirtschaft gegen die vorhandenen liberalistischen Tendenzen sind. Die Marktordnung ist also ein Schutz davor!


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