Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 155

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sanftes Wirksamwerden der Aufhebung.

Das gesamte Maßnahmenpaket, ob es nun die Änderungen im Arbeitsrecht sind, Änderungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik und auch Änderungen im Sozialversicherungsgesetz, zielt auf die Erhöhung der Gerechtigkeit zwischen den verschiedenen Berufsgruppen und zwischen der jüngeren und älteren Generation ab. Darüber hinaus, sehr geehrte Damen und Herren, sollen die Effizienz, die Akzeptanz, die Transparenz und die langfristige Finanzierbarkeit sichergestellt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

19.08

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Dr. Stummvoll vor. – Bitte.

19.08

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Ende einer langen Debatte möchte ich nur einige wenige Punkte aus diesem – wie ich glaube – großen Reformvorhaben hervorheben. Im wesentlichen sind es fünf Punkte:

Der erste Punkt, meine Damen und Herren: Ich glaube als ein durchaus kritischer Mensch – so kennen Sie mich –, daß mit diesem Reformvorhaben ein wichtiger Beitrag zur Absicherung des Generationenvertrages oder besser gesagt zur Entlastung des Generationenvertrages gesetzt wird. Ich glaube aber, daß mit dieser Reform auch ein wichtiger Beitrag zur Bewußtseinsbildung in weiten Kreisen der Bevölkerung geleistet wurde. In Klammern sage ich dazu: Vielleicht wäre diese Bewußtseinsbildung vor Rust besser gewesen. Das mag sein, aber es wurde jedenfalls ein Beitrag zur Bewußtseinsbildung dahin gehend geleistet, Frau Minister, daß ein Umlageverfahren letztlich auf diesem Vertrag der Generationen aufbaut und man da eine gewisse Balance halten muß, weil jede Entscheidung im Pensionsbereich letztlich eine Entscheidung über die Einkommensverteilung zwischen Aktiven und Pensionisten ist.

Das zweite, meine Damen und Herren: Im Zuge dieser monatelangen Reformdiskussion wurde außerdem bewußt gemacht, daß wir eine Versicherung, eine Pensionsversicherung haben und kein Fürsorgesystem. Das heißt, daß eine gewisse Balance zwischen Beitrag und Leistung gegeben sein muß. Man kann nicht 300 S einzahlen und 1 000 S verlangen. Ich kenne das Argument, dies sei aber eine soziale Pensionsversicherung. Das ist richtig, und das soziale Element kommt auch dadurch zum Ausdruck, daß auch Zeiten, für die keine Beiträge geleistet wurden, angerechnet werden – Zeiten der Arbeitslosigkeit, Zeiten der Kindererziehung, Zeiten der Krankheit und so weiter.

Ich glaube aber, es ist auch richtig, zu sagen: Wir können das soziale Prinzip nicht ein zweites Mal in Form des Rosinenprinzips verankern und nur die allerbesten Monate oder Jahre eines Lebensverlaufs berücksichtigen. Diese längere Durchrechnung ist ein Hinweis darauf, daß wir bei allen Bekenntnissen zu einer sozialen Pensionsversicherung auch nicht nach dem Rosinenprinzip vorgehen können.

Der dritte Punkt, meine Damen und Herren, ist für mich zumindest genauso wichtig wie die ersten beiden Punkte: Ich glaube, daß die beiden Pensionsreformvorhaben – vorgestern wurde der Bereich der Beamten diskutiert, heute wird der Bereich des ASVG, der Gewerbetreibenden und der Bauern behandelt – ein unglaublich wichtiger Beitrag zur Entschärfung jenes Spannungsverhältnisses sind, das sich in den letzten Jahren zwischen dem sogenannten geschützten Sektor und dem sogenannten exponierten Sektor ergeben hat, eines Spannungsverhältnisses, das ich oft als eine gesellschaftspolitische Zeitbombe bezeichnet habe. Bei den Beamten einerseits gab es Verärgerung und Frust, bei den Arbeitnehmern andererseits eine immer stärker werdende Emotion gegen die Beamten. (Abg. Dr. Krüger: Kollege, gehören Sie dem exponierten Sektor an?) Wenn sich das aufschaukelt, ist das staatspolitisch sicher bedenklich, und daher glaube ich, Herr Kollege Krüger, daß es richtig ist, einen Beitrag zu leisten, um diese Spannungen abzubauen.


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