Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 167

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Eine Berichterstattung findet nicht statt.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir treten in die Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 932 der Beilagen ein. Es sei folgendes zu beschließen:

"1. In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 23. Oktober 1997 um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten Dr. Jörg Haider wird im Sinne des Artikel 57 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes festgestellt, daß ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten Dr. Jörg Haider besteht.

2. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten Dr. Jörg Haider wird zugestimmt."

Im Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen. (Abg. Dr. Khol: Er ist unter Mitnahme der Pension flüchtig!)

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Hans Helmut Moser auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend Verantwortlichkeit von Mitgliedern der Bundesregierung im Zusammenhang mit der freien Ausreise der Täter betreffend den Mord an dem damaligen Vorsitzenden der DPK-I Dr. Abdul Rahman Ghassemlou und seiner zwei Vertrauten; insbesondere ob und welche Weisungen angesichts der Drohungen von seiten des Iran, "die Unterlagen über die illegalen österreichischen Waffenlieferungen im ersten Golfkrieg" preiszugeben – wie vom ehemaligen Präsidenten des Iran Bani-Sadr behauptet – erteilt wurden.

Dieser Antrag wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt. Eine Verlesung durch einen Schriftführer braucht daher nicht zu erfolgen.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Hans Helmut Moser und weiterer Abgeordneter auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Zur Untersuchung folgenden Gegenstandes wird ein Untersuchungsausschuß eingesetzt:

Verantwortlichkeit von Mitgliedern der Bundesregierung im Zusammenhang mit der freien Ausreise der Täter betreffend den Mord an dem damaligen Vorsitzenden der DPK-I Dr. Abdul Rahman Ghassemlou und seiner zwei Vertrauten; insbesondere ob und welche Weisungen angesichts der Drohungen von seiten des Iran, "die Unterlagen über die illegalen österreichischen Waffenlieferungen im ersten Golfkrieg" preiszugeben – wie vom ehemaligen Präsidenten des Iran Bani-Sadr behauptet – erteilt wurden.

Mit folgender Zusammensetzung:

4 SPÖ, 3 ÖVP, 2 FPÖ, 1 Liberales Forum, 1 Grüne

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Die Durchführung einer Debatte wurde weder verlangt noch beschlossen.


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