Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 61

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Meine Damen und Herren! Man muß sich nun die Frage nach dem Grund dieser Beschwerdenflut stellen? Ist der Österreicher beschwerde- oder klagsfreudiger geworden? – Nein, mit Sicherheit nicht! Diese Regierung hat jedoch Gesetze geschaffen, die die Österreicher dazu zwingen, sich an diese Institutionen zu wenden, wenn sie jemals zu ihrem Recht kommen wollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien! Sie sollten sich das in Zukunft überlegen, wenn Sie Gesetze beschließen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Auch ein Wort zur Volksanwaltschaft. Die Volksanwaltschaft wurde vor genau 20 Jahren nach einer sehr langen Erprobungs- und Vorbereitungszeit gegründet. Diese Kontrolleinrichtung förderte die dynamische Weiterentwicklung des demokratischen und rechtsstaatlichen Systems in unserem Lande. Die Einrichtung der Volksanwaltschaft wurde von der Bevölkerung angenommen und hat sich in den letzten Jahren ihres Bestandes nicht nur das Vertrauen der Beschwerdeführer gesichert.

Es gibt aber aus der Prüftätigkeit der Volksanwälte heraus – Sie haben den Bericht der Volksanwaltschaft gelesen – auch Problembereiche und Kontrolldefizite, zu deren Behebung eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften und Rahmenbedingungen erforderlich wäre. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Solche Maßnahmen sind auch im Bericht der Volksanwaltschaft im Jahre 1996 enthalten. Neben Forderungen wie Erweiterung der Kontrollzuständigkeit der ausgegliederten Rechtsträger – ähnlich wie das beim Rechnungshof stattfindet – oder Aufnahme einer Frist von vier Wochen für die Behörden zur Erteilung der erforderlichen Auskünfte werden unter anderem auch folgende Änderungen für unbedingt erforderlich erachtet, damit die Tätigkeit der Volksanwaltschaft nicht gemindert wird: Vorlage der Tätigkeitsberichte an den Nationalrat und an den Bundesrat – unbedingt wichtig! – sowie die Teilnahme der Volksanwaltschaft an Verhandlungen der Ausschüsse bei ihn betreffenden Vorlagen. Wieso sollte die Volksanwaltschaft nicht daran teilnehmen können? Das würde dazu beitragen, daß die ohnehin bereits hochqualitiative Arbeit dem Parlament noch besser fundamentiert zur Verfügung gestellt werden könnte. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte im Rahmen dieser Debatte einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Stadler, Lafer und Kollegen im Zusammenhang mit der "Harmonisierung" der Pensionssysteme einbringen. Vom Nationalrat wurde vorige Woche in den Begleitgesetzen eine, wie Sie es bezeichnen, "Harmonisierung" der Pensionssysteme beschlossen, die vorwiegend die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst und die ASVG-Bediensteten betroffen hat.

Welche Bereiche wurden aus dieser Regelung, durch die Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, vorwiegend Exekutivbeamte und ASVG-Beschäftigte mit empfindlichen Einbußen in der Pension rechnen müssen, ausgenommen? – Ausgenommen wurden die Politiker, deren Privilegien nicht abgeschafft wurden, aber auch andere geschützte Bereiche, wie etwa die Österreichischen Bundesbahnen, die Oesterreichische Nationalbank, die Sozialversicherungsträger und die Kammern. Sie haben ihre Pensionsprivilegien bisher erfolgreich verteidigt. Man konnte nun in den letzten Tagen in den Medien lesen, daß es bei den ÖBB zu Kontroversen kommen könnte, wenn diese Bestimmung wirklich von der ÖVP im Bundesrat boykottiert wird – angeblich wird sie das tun, sofern keine Einigung bei den ÖBB erzielt wird. (Abg. Brix: Gehen Sie doch einmal hinaus zu den Eisenbahnern!)

Diese besonders geschützten Privilegienparadiese finden sich auch im Bereich der Kammern und der Sozialversicherungen, deren Funktionäre jeweils die Vorteile aus dem Dienstrecht der Privatwirtschaft und aus jenem eines Beamtenverhältnisses genießen. So sind etwa Abfertigungsansprüche, die oftmals über die Regelungen des Angestelltengesetzes hinausgehen, üblich, während sich die Pensionsregelungen am öffentlichen Dienst orientieren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir haben das auch bereits im Rahmen eines Dringlichen Antrages am Freitag diskutiert. Deshalb stelle ich nun den Entschließungsantrag mit folgendem Inhalt:


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