Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 92

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der Vorgaben und Empfehlungen der EU festlegt werden. Dieses Gesetz bildet die Grundlage für die damit zusammenhängende Gestaltung von Verkehrsverbünden und für die bessere Nutzung des Potentials des öffentlichen Personenverkehrs.

Auch wir Sozialdemokraten haben ganz fixe Vorstellungen für dieses Nahverkehrsfinanzierungsgesetz. Es sollen unter anderem die Grenzen der Verkehrsverbünde nach Pendlerströmen optimiert werden. Das kann unter Umständen auch ein bundesländerübergreifendes Gebiet umfassen. Es sollen eine möglichst kundenfreundliche Planung und Organisation erreicht werden, auch unter Einsatz privater Unternehmen und privater Verkehrsträger.

Die Erlösverantwortung sollte den Unternehmen zurückgegeben werden. Derzeit besteht eine hundertprozentige Kostenabdeckung. Wenn das an die Unternehmen zurückgegeben wird, besteht auch die Möglichkeit, auf diese Weise die unternehmerische Eigenverantwortung zu stärken. Der Unternehmer soll selbst entscheiden, ob und wie oft er eine Strecke befährt. Bei kostendeckenden Strecken wird das kein Problem sein, Probleme könnten nur bei nicht kostendeckenden Strecken auftreten. In Zukunft sollen daher innerhalb des Verkehrsverbundes jenem Verkehrsunternehmen die Verkehrsrechte zugeordnet werden, welches des niedrigsten Zuschusses bedarf.

Es werden auch noch eine ganze Reihe anderer Möglichkeiten in diesem Gesetz verankert. Ich möchte als Beispiel anführen, daß die Gemeinden und die Länder aufgefordert sind, selbst auch Mittel in die Hand zu nehmen und entsprechende Studien in Auftrag zu geben. Das hat zum Beispiel die Stadt Linz gemeinsam mit dem Land Oberösterreich gemacht, und auch der Bezirk Linz-Land, aus dem ich komme. Es wurde die Prognos-Studie erstellt, und wir haben uns durchgesetzt und gemeinsam mit dem Land und acht Anrainergemeinden eine Zusatzstudie erreicht, in welcher bestimmte Verkehrsströme in Linz-Land genau analysiert werden. Es können auch ohne zusätzliche Mittel Sofortmaßnahmen getroffen werden, indem verschiedene Verkehrsträger besser eingebunden und die Zeiten und Umsteigestellen besser aufeinander abgestimmt werden.

Meine Damen und Herren! Ich komme schon zum Schlußsatz: All das soll dazu dienen, bei gleichem Komfort eine Kostenoptimierung durch entsprechenden Einsatz marktwirtschaftlichen Denkens in den Unternehmungen zu erreichen. Die SPÖ wird dafür sorgen, daß das Nahverkehrsfinanzierungsgesetz im Jahre 1998 beschlossen wird! (Beifall bei der SPÖ.)

15.17

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Johann Kurzbauer. Gleiche Redezeit von 5 Minuten. – Bitte.

15.17

Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist eine langjährige Forderung der Österreichischen Volkspartei, daß Maßnahmen gesetzt werden, um den öffentlichen Nahverkehr zu koordinieren.

Nach Aussage des zuständigen Bundesministers Einem im Rahmen der Beratungen des Budgetausschusses Ende Oktober ist nun ein Gesetz, das sich mit dem regionalen Nahverkehr befaßt, in der Phase der Endberatung, und noch in diesem Monat soll eine Vorbegutachtung dieses Entwurfes durchgeführt werden.

Die Länder und Gemeinden sollen durch dieses Gesetz mehr Einflußmöglichkeiten, also mehr Mitsprache erhalten. Als Bürgermeister begrüße ich diese positiven Ansätze grundsätzlich.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch die vermehrte Einbindung vor allem der Gemeinden, die die Situation vor Ort am besten kennen, müßte es gelingen, ein attraktives Angebot, das bedarfsgerecht ist, zu erzielen. Diese Bedarfsgerechtigkeit müßte in Verbindung mit einer besseren Ausstattung im Ergebnis zu mehr Akzeptanz durch den Kunden führen. Bedarfsgerecht heißt aber auch, daß Maßnahmen gesetzt werden, die eine bessere Koordination von Schiene und Straße bewirken.


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