Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 140

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Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Gemäß Artikel 63 des Staatsvertrages von St. Germain sowie gemäß Artikel 6 des Staatsvertrages von 1955 ist allen Einwohnern die freie Religionsausübung garantiert, und zwar privat und öffentlich, gleichgültig, ob die Religionsgemeinschaft gesetzlich anerkannt ist oder nicht. Nunmehr geht es aber um die Möglichkeit des Erwerbs der Rechtspersönlichkeit für eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft. Mit dem nun in Kürze hier zu beschließenden Bundesgesetz wird das Tor hierzu aufgetan, und wir werden diesem Öffnen der Tür gerne die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.32

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor.

Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlußwort der Berichterstattung wird nicht begehrt.

Wir kommen zu den Abstimmungen, und ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Zum Gesetzentwurf betreffend ein Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften in 1013 der Beilagen haben die Abgeordneten Dr. Kier und Madl und Genossen je einen Rückverweisungsantrag gestellt.

Ich lasse daher über diese Rückverweisungsanträge abstimmen und bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, den Gesetzentwurf in 1013 der Beilagen an den Unterrichtsausschuß rückzuverweisen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen daher jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1013 der Beilagen.

Die Abgeordneten Dr. Antoni, Dr. Khol und Genossen haben dazu einen Abänderungsantrag betreffend § 11 eingebracht.

Da nur dieser eine Abänderungsantrag vorliegt, werde ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Antoni, Dr. Khol und Genossen abstimmen lassen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist mehrheitlich angenommen worden.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

7. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (934 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird (1014 der Beilagen)

8. Punkt

Bericht und Antrag des Unterrichtsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert wird (1015 der Beilagen)


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