Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 166

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haben. Auch daran sollten wir arbeiten, denn je besser die Lehrer dort sind, desto besser sind auch in der Folge die Schüler!

Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß wir mit all diesen Vorlagen gute Arbeit leisten. Ich lade dennoch ein, den Gedanken mit mir weiterzuverfolgen, daß all jene Intentionen, die wir per Gesetz umsetzen, eine Gesellschaft noch nicht in die Richtung verändern, wie wir sie gerne haben wollen. (Beifall bei der SPÖ.)

22.29

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist weiters Herr Abgeordneter Mag. Posch. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.29

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Der Fortschritt, den die vorliegende SchOG-Novelle bringt, läßt sich an drei Punkten ablesen.

Der erste dieser Punkte ist die Einführung der unverbindlichen Übung Berufsorientierung in der dritten und vierten Klasse der Hauptschule und der AHS. Das ist eine ganz, ganz wichtige Maßnahme. Die Berufsorientierung soll interdisziplinär vermittelt werden, auch Projektunterricht und Exkursionen sind geplant. Das ist wichtig in einem Lebensalter, in dem die Schüler oft nicht wissen, was sie tun sollen.

Der zweite wichtige Punkt ist, daß gemäß § 46 Berufsschüler besser auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet werden können. Es sind an den Berufsschulen nach Möglichkeit Differenzierungsmaßnahmen im Unterricht und Freigegenstände anzubieten. "Nach Möglichkeit" bedeutet Kostenneutralität: Das wird dem Angebot zwar Grenzen setzen, dennoch ist dies positiv, denn durch die Berufsreifeprüfung wird das Ausbildungssystem durchlässiger und wird für Lehrlinge und Lehrabsolventen der Zugang zu Akademien, Colleges, Fachhochschulstudiengängen und Universitäten geöffnet.

Der dritte Punkte ist die Teilrechtsfähigkeit der Schulen: Den Schulen wird damit eigenberechtigtes und eigenverantwortliches Handeln in einer Reihe von Bereichen zugestanden, etwa beim Abschluß von unentgeltlichen Rechtsgeschäften, beim Anbieten und Führen von Lehrveranstaltungen, die nicht zum öffentlichen Angebot von Schulen gehören, beim Abhalten von Informationsfesten und Kulturveranstaltungen, bei der Erstellung von Gutachten, Werken, Prüfberichten und so weiter. All das sind positive Maßnahmen. Das Positivste daran ist allerdings, daß sich der Bund dadurch etwa 300 Millionen Schilling ersparen wird. Das möchte ich fast schon als Wohltätigkeit bezeichnen. Hier hat es sich die Zentralgewalt ein bißchen gerichtet, wie man so schön sagt. – Soviel zu dieser SchOG-Novelle.

Abschließend habe ich noch ein Anliegen, das Sie schon kennen. Die Rechtschreibreform wird Sie noch länger beschäftigen, als Ihnen lieb ist, wie auch die Initiativen der AutorInnen und KünstlerInnen zeigen. Es ist bekannt, daß Unsinn, wenn er einmal institutionalisiert ist, sehr zählebig ist. Nachdem es keine Versuche gibt, die Rechtschreibreform zu sistieren, ersuche ich Sie, sich zu überlegen, ob wir nicht zumindest dahin gehend konform gehen könnten, wenigstens das "ß" zu eliminieren und generell durch ein Doppel-s zu ersetzen. Das müßte auf dem Verordnungsweg möglich sein. Das ist eine geringe Maßnahme, aber dadurch könnte sehr viel vereinfacht und sehr vieles leichter gemacht werden. Vielleicht können Sie sich diesbezüglich einen kleinen Schubs geben! – Ich danke Ihnen (Beifall bei der SPÖ.)

22.33

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesministerin Gehrer. – Bitte, Frau Bundesministerin.

22.33

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Zwei Feststellungen sind mir noch wichtig.


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