Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 56

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Ich lasse sogleich über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen und bitte bei Zustimmung um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Apfelbeck und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Novellierungsanordnung in Artikel 3 Z 23 und auf Artikel 3 Z 32 bezieht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Abänderungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Ich lasse sogleich über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen und ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Dieser Teil ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Artikel 3 Z 38 in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Dieser Teil ist mehrheitlich angenommen worden.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Ich weise auf das Vorliegen der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit hin.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung, und ich mache darauf aufmerksam, daß auch hier die Bekanntgabe der Für- und Gegenstimmen beantragt wurde.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich gebe bekannt, daß in dritter Lesung für diesen Entwurf 117 Stimmen dafür und 45 Gegenstimmen abgegeben wurden.

Damit ist der Entwurf in dritter Lesung angenommen worden, wobei auch hier das Vorliegen der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit festzustellen ist.

2. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen geändert wird (1010 der Beilagen)

3. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 451/A der Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen aufgehoben wird (1011 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Gaugg das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

12.37

Abgeordneter Reinhart Gaugg (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Wir diskutieren heute über eine Vorlage, die eine Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes


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