Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 58

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heitsgefährdung erfolgen." Jetzt frage ich mich: Wie weise ich das nach, und wer bestimmt, was gesundheitsgefährdend ist und was nicht?

Weiters liest man: "nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten". Was heißt denn das wieder? Wer setzt das fest? Wer sagt das? Wer bietet mir an? "Es kann niemand gezwungen werden", steht in dem Papier, denn Gesetz darf es ja keines werden. Und schließlich heißt es: "Es sind geeignete Ausgleichsmaßnahmen zur Milderung oder zum Ausgleich" – also was jetzt: zur Milderung oder zum Ausgleich? – "festzulegen".

Die Begründungen sind geradezu abenteuerlich. Diese ganze Vorlage beweist folgendes: daß Sie riesige soziale Defizite in Ihrer Politik haben. Riesige soziale Defizite! (Abg. Steibl: Und ihr habt keine Defizite?)

Uns ist über viele Jahre hinweg immer wieder erklärt worden, die österreichische Sozialpartnerschaft sei beispielgebend in Europa. Das ist jetzt der Beweis: Damit erfüllen Sie wieder nicht einmal die EU-Richtlinien! Nicht einmal die EU-Richtlinien werden erfüllt bei der Gleichstellung von Mann und Frau, wenn das beschlossen wird, so wie es hier vorgesehen ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich frage Sie eines ganz deutlich – und das ist vor allem an die Adresse der sozialdemokratischen Abgeordneten gerichtet –: Gibt es in Österreich nur mehr eine funktionierende Sozialpartnerschaft, wenn sie zu Lasten der Arbeitnehmer geht? Diese Frage müssen Sie sich gefallen lassen, denn all das, was in den letzten Monaten hier beschlossen wurde, ist ausschließlich zu Lasten der österreichischen Arbeitnehmer gegangen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Da wird im Detail darüber gesprochen, daß es Ausgleichsmaßnahmen geben muß. Das sind Zeitzuschläge, Zusatzurlaube und zusätzliche Ruhepausen. Und jetzt frage ich schon: Warum kann man all diese Dinge nicht in einem Gesetz zusammenfassen, das für alle gültig ist, sodaß sich nicht der einzelne Betrieb – natürlich braucht man darüber die Betriebsvereinbarung – damit herumschlagen muß, was jetzt gut für ihn ist und was nicht? Wir brauchen ein gleiches gesetzliches Grundrecht für alle.

Und wenn dann hier drinnen steht, daß für Kinderbetreuungseinrichtungen gesorgt werden muß, so muß ich schon sagen: Das funktioniert noch nicht einmal heute. Mit den geänderten Ladenöffnungszeiten haben Sie bei den Kinderbetreuungseinrichtungen nicht Schritt gehalten. Und jetzt wollen Sie Kinderbetreuungseinrichtungen in einer losen Verordnung festschreiben. Dafür gehören Gesetze her!

Ebenso gilt das für geeignete Transporte vom und zum Arbeitsplatz. Sie sind heute schon nicht mehr in der Lage, einen entsprechenden Pendlerdienst für die Arbeitnehmer aufrechtzuerhalten. Wie wollen Sie das dann in den einzelnen Berufssparten machen, die das vielleicht kollektivvertraglich regeln werden?

Meine sehr geehrten Damen und Herren! All das ist wirklich erstaunlich. Da gibt es eine Koalition wider besseren Wissens und wider guten Willens. Das ist die Realität. In Wirklichkeit hätte heute hier nur ein Gesetz beschlossen werden sollen. In weiten Bereichen stimmen die Freiheitlichen jenem Antrag zu, den die Frau Bundesminister und vormalige Abgeordnete Hostasch gemeinsam mit Nürnberger und Verzetnitsch eingebracht hat. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.45

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Nürnberger. – Bitte.

12.45

Abgeordneter Rudolf Nürnberger (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da wir ein sozialpolitisches Thema behandeln, das in die Gewerkschafts- und Kollektivvertragspolitik hineinspielt, darf ich, ohne die Geschäftsordnung


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