Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 154

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Am Beispiel Oberösterreich darf ich sagen, daß sich der Landesfinanzreferent sehr wohl immer rühmt, genügend Mittel auf der Seite zu haben und sehr gut wirtschaften zu können. Dann soll er aber bitte auch die Kosten für diese Aufgaben, für die das Land zuständig ist, tragen. Der Rettungsschilling, der meistens zwischen Land und Gemeinden aufgeteilt wird, muß nicht unbedingt erhöht werden, weil viele Gemeinden, wie wir wissen, ihren ordentlichen Haushalt nicht immer ausgleichen können. Daher kann dieser Mehrbetrag ohne weiteres aus dem Landesbudget getragen werden.

Abschließend sei wieder einmal betont, daß viele soziale, karitative und humanitäre Einrichtungen ihre Aufgaben ohne Zivildiener sicherlich nicht erfüllen könnten. Die Zivildiener leisten somit einen wesentlichen Beitrag, der letzten Endes uns allen zugute kommt. (Beifall bei der SPÖ.)

18.45

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist weiters Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte, Frau Abgeordnete.

18.45

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Änderungen im Zivildienstgesetz, die heute verabschiedet werden sollen, sind in einigen Punkten sehr gut, wichtig und brauchbar. So wäre es auch wünschenswert gewesen, daß alle Zivildiensteinrichtungen österreichweit denselben Beitrag an den Bund abführen. Derzeit ist es so, daß spezielle Einrichtungen, in denen Zivildiener arbeiten und die keine geregelten Einnahmen haben, sprich ambulante Dienste oder Dienstleistungsbereiche im Behinderten- oder Altenhilfebereich, jedes Jahr zu den Ländern oder Gemeinden betteln gehen müssen, um Subventionen zur Bedeckung von Personalkosten et cetera zu erhalten. Diese Einrichtungen mußten seit dem ersten Tag einen Betrag von bis zu 7 300 S pro Zivildiener und Monat an den Bund abführen. Andere Einrichtungen hingegen wie die sogenannten Blaulichteinrichtungen, deren Kosten im wesentlichen durch Kostenersätze der Gebietskrankenkassen, der Pensions- und Unfallversicherungsanstalten getragen werden, brauchten bis dato keine Beiträge an den Bund zu leisten, und sie werden dies auch im nächsten Jahr noch immer nicht tun müssen.

Herr Minister! Ich habe es bereits im Ausschuß angesprochen: Diese Ungleichstellung, die weiterhin, nämlich noch das ganze nächste Jahr, aufrechtbleibt, stellt einfach eine Wettbewerbsverzerrung zwischen staatlichen Organisationen, sprich "Blaulichtorganisationen", und privaten Organisationen dar. Dieses große Paket an Rückerstattungsbeiträgen, die von privaten Organisationen an das Bundesministerium für Inneres dafür zu leisten sind, daß ihnen Zivildiener zur Verfügung gestellt werden, ist von den kleinen Einrichtungen in dieser Höhe absolut nicht mehr leistbar. Hingegen haben es die ÖVP und die Liberalen geschafft, daß "Blaulichtorganisationen" weiterhin von diesen Kosten ausgenommen werden sollen. Es ist auch so gewesen, daß im Ausschuß Kollege Moser vom Liberalen Forum sogar einen Antrag gestellt hat, der dahin ging, daß "Blaulichtorganisationen" auch weiterhin ohne Kostenerstattung Zivildiener zugewiesen bekommen. (Zwischenruf des Abg. Hans Helmut Moser. )

Herr Moser! Es stellt sich nur die Frage, wie Sie das gegenüber Einrichtungen, die sich privat finanzieren müssen, rechtfertigen wollen, daß diese den vollen Beitrag zahlen müssen, nämlich bis zu 7 300 S, während "Blaulichtorganisationen", die, wie gesagt, fremdfinanziert werden und Fixfinanzierungen haben, nach wie vor frei Zivildiener bekommen sollen.

Heute wurde auch schon erwähnt, man könne jetzt "Blaulichtorganisationen" mit diesen Beträgen nicht belasten, weil es nämlich die Länder betrifft, und die Länder müßten jetzt mehr oder weniger tief in die Tasche greifen. – Selbstverständlich müssen die Länder tiefer in die Tasche greifen, aber: Wer hat die privaten Hilfsorganisationen bis dato gefragt, wie tief sie jetzt schon in die Tasche greifen müssen? Das war für Sie auch kein Thema! Wie diese überleben sollen, diesbezüglich haben Sie sich noch nie Sorgen gemacht. Jetzt plötzlich machen Sie sich aber Sorgen, wenn diese Einrichtungen 1 228 S pro Monat zahlen sollen. Aber um Einrichtungen, die nach wie vor bis zu 7 300 S bezahlen, machen Sie sich noch immer keine Sorgen! Wenn das


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