Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 163

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19.24

Abgeordnete Dr. Irmtraut Karlsson (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Worum geht es beim Verbot von Laserwaffen? – Laser ist an und für sich eine sehr segensreiche Erfindung, vor allem in der Medizin wird der Laserstrahl immer umfangreicher und sehr erfolgreich eingesetzt. Aber es gibt nichts Gutes an menschlichen Erfindungen, ohne daß jemand daherkommt und sagt, eigentlich könnte man auch eine Waffe daraus machen.

Genau das ist passiert. Die Laserwaffe ist bereits zur Serienreife entwickelt, wird aber noch nicht produziert. Daher beschließen wir dieses Verbot gerade zum richtigen Zeitpunkt.

Die Definition der Laserwaffe geht auf ein Zusatzprotokoll zur UNO-Waffenkonvention zurück, das in Wien im Oktober 1995 beschlossen wurde. Der Verteidigungseinsatz dieser Waffe ist ein eher geringer, nebensächlicher. Aber diese Laserwaffen wären, falls sie massenhaft produziert würden, die Waffe für die organisierte Kriminalität und für den Terrorismus. Sie sind von weitem nicht erkennbar, sie wirken über weite Entfernungen und führen unmittelbar zu unheilbarer Erblindung.

Meine Damen und Herren! Das Ganze schaut so aus: In einem Rucksack wird der Laser erzeugt, und das Gerät, mit dem gezielt wird, muß nicht wie eine Pistole ausschauen – es kann zum Beispiel als Kugelschreiber getarnt sein. Es ist für das Opfer eines Banküberfalls nicht erkennbar, ob es sich um eine Laserwaffe handelt oder nicht. Gerade deshalb ist es auch so wichtig, daß diese Waffe nicht massenhaft produziert wird.

Der Antrag auf das Verbot ist ein Fünfparteienantrag, und ich freue mich sehr, daß alle Parteien des Hohen Hauses gerade in dieser Frage Einigkeit zeigen, daß wir hier eine breite Mehrheit haben und zeigen, daß Österreich gewillt ist, auf dem Weg des Friedens wieder einen Schritt weiterzugehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.27

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Amon. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

19.27

Abgeordneter Werner Amon (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich meiner Vorrednerin vollinhaltlich anschließen. Auch mich freut es sehr, daß es gelungen ist, bei diesem Verbotsgesetz einen Fünfparteienantrag zustande zu bringen. Es ist das eigentlich die Fortsetzung einer konsequenten Politik gegen unmenschliche Waffen, wie uns das auch bei den Anti-Personen-Minen gelungen ist.

Die derzeit geltende Konvention oder vielmehr das internationale Protokoll sieht nur ein Einsatzverbot im Kriegsfalle vor. Unser vorgelegtes Bundesgesetz geht weiter: Es verbietet auch die Entwicklung, die Herstellung, die Beschaffung, die Vermittlung, den Verkauf, die Ein-, Aus- und Durchfuhr solcher unmenschlicher Waffen.

Ich darf dazu auch noch folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Karlsson, Kiss, Dr. Partik-Pablé, Mag. Stoisits, Moser und Kollegen zum Bericht des Innenausschusses (985 der Beilagen) betreffend den Antrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol, Dr. Karlsson, Rauch-Kallat, Gaál, Amon und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über das Verbot von blindmachenden Laserwaffen (563/A)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Antrag 563/A der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol, Dr. Karlsson, Rauch-Kallat, Gaál, Amon und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über das Verbot von blindmachenden Laserwaffen in der Fassung des Ausschußberichtes (985 der Beilagen) wird wie folgt geändert:


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