Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 168

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Herr Bundesminister! Laut Artikel 38 dieser Vorlage geht es bereits um operative Maßnahmen. Aufgrund der Tatsache, daß im Zusatz zu Artikel 41 steht, daß die Mitgliedstaaten, wenn sie der ersten Regierungsvorlage zugestimmt haben und dann die zweite behandeln, auch dieser Vorlage zustimmen müssen, können wir uns einer solchen Vorgangsweise nicht anschließen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.45

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Leikam. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

19.45

Abgeordneter Anton Leikam (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Lafer, ich gebe Ihnen recht. Auch wir hätten heute gerne beide Vorlagen gemeinsam behandelt. Sie gehören auch zusammen, überhaupt keine Frage. Warum wir diese Vorlagen heute nicht gemeinsam behandeln können, liegt ausschließlich im Bereich der freiheitlichen Fraktion (Abg. Haigermoser: Geh!) , denn sie wollte nicht, daß dieser Tagesordnungspunkt noch in der Sitzung des Innenausschusses behandelt wird. (Abg. Dr. Partik-Pablé: So wie Sie alles machen, was wir wollen!)

Frau Kollegin Partik-Pablé! Vier Fraktionen waren bereit, dieses Protokoll noch zusätzlich in die Tagesordnung aufzunehmen. Sie haben erklärt, das sei ein zu weitreichendes Papier, das könne man nicht kurzfristig behandeln, daher könne es nicht gemeinsam im Innenausschuß behandelt werden. Und das war der einzige Punkt, der übriggeblieben ist. Ich gebe Ihnen aber recht, die beiden Vorlagen hätten zusammengehört. Wir hätten sie gemeinsam diskutieren müssen, aber leider ist es dazu nicht gekommen. Daher werden wir in einer der nächsten Sitzungen des Innenausschusses den zweiten Teil dieses EUROPOL-Übereinkommens noch behandeln müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im November 1993 wurde im Rat der EU die Arbeitsgruppe EUROPOL eingerichtet. Ab Juli 1994 war Österreich in dieser Gruppe als aktiver Beobachter vertreten. Seit dem EU-Beitritt am 1. Jänner 1995 ist Österreich vollberechtigtes Mitgliedsland in dieser Arbeitsgruppe.

Das dem Nationalrat heute zur Ratifizierung vorliegende Übereinkommen wird – wie es auch mein Vorredner schon sehr deutlich zum Ausdruck gebracht hat – zu einer gegenseitigen Information und besseren polizeilichen Zusammenarbeit innerhalb Europas führen. Ziel ist die wirkungsvolle Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität. EUROPOL mit Sitz in Den Haag ist eine zentrale Informationsstelle, bei der Informationen gesammelt und weitergegeben werden.

Herr Kollege Lafer! Die Beamten von EUROPOL haben keine exekutiven Befugnisse. Das ist der heute vorliegenden Regierungsvorlage auch deutlich zu entnehmen. Das heißt also, sie dürfen nicht selbständig ermitteln. Sie haben ganz einfach eine Servicefunktion, aber sie dürfen nicht operativ tätig werden.

Meine Damen und Herren! Die organisierte Kriminalität ist ein Faktum. Mit dem Beschluß über besondere Ermittlungsmethoden im Kampf gegen die organisierte Kriminalität ist ein erster und wichtiger Schritt zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität gesetzt worden. Mit der heutigen Ratifizierung des Übereinkommens zur Errichtung eines Europäischen Polizeiamtes erfolgt ein weiterer bedeutender Schritt zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Denn eines ist jedem einzelnen von uns klar: Ohne das Zusammenwirken internationaler Einrichtungen auf europäischer Ebene und darüber hinaus wird es wohl keinem Land allein gelingen, die organisierte Kriminalität erfolgreich zu bekämpfen und zurückzudrängen, denn Verbrecher kennen bekanntlich keine Grenzen. – Es ist daher für uns selbstverständlich, dieser Regierungsvorlage unsere Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.49

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hans Helmut Moser. – Bitte.


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