Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 204

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werden zu mehr Rechtssicherheit führen, und wir stimmen daher diesem Gesetzentwurf zu. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Khol: Jawohl!)

22.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

22.31

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bedauere, daß die heutige Diskussion so unter dem Stichwort geführt wird: Wie kommt man zum Obersten Gerichtshof? – Ich meine – Kollege Jarolim hat das ja bereits deutlich gemacht –, es geht nicht darum, wie man zum Obersten Gerichtshof kommt, sondern es geht schlichtweg darum, wie Arbeitnehmer und Konsumenten zu ihrem Recht kommen.

Meiner Auffassung nach wird der Zugang zum Recht nicht etwa durch Zulassungsbeschränkungen zum Obersten Gerichtshof vereitelt, sondern durch die teilweise enormen Prozeßkosten. Bei Beratungen in der Arbeiterkammer machen wir die Erfahrung, daß – unabhängig vom System der Verfahrenshilfe – jene Menschen, denen in bestimmten Angelegenheiten keine Verfahrenshilfe gewährt wird, schon deswegen keinen Zugang zum Recht haben, weil bei seriöser Aufklärung durch Rechtsanwälte, durch rechtsfreundliche Berater, bereits das erörterte Prozeßkostenrisiko abschreckt.

Ein Schadenersatzprozeß wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers verursacht binnen Kürze bei entsprechendem Streitwert Prozeßkosten in der Höhe von 300 000 S bis 500 000 S. Dasselbe gilt etwa auch für Auseinandersetzungen in Bauangelegenheiten. Ich meine daher, es müssen Überlegungen angestellt werden, damit nicht ausschließlich das Prozeßkostenrisiko, und zwar im kleinen Bereich, eine dominante Abschreckung für den rechtsuchenden Bürger ist. Wir werden daher darüber nachdenken müssen, wie wir den prätorischen Vergleich ausbauen können oder im Bereich der Schlichtungsstellen und Schiedspersonen zu neuen Erkenntnissen kommen. (Abg. Dr. Krüger: In der AK!) Daher ist das Bild des gut informierten, rechtskundigen, streitbaren Konsumenten, der zudem finanzstark genug ist, einen Zivilprozeß zur Klärung unsicherer Ansprüche zu führen, weiterhin innerhalb weiter Kreise der Bevölkerung Fiktion.

Lassen Sie mich aber auch etwas Positives herausstreichen, nämlich die Regelungen im Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, bei denen es darum geht, daß Arbeitnehmer endlich Verzugszinsen auf vorenthaltenen Lohn erhalten. Arbeitsgerichtsverfahren wurden in den letzten Jahren, meine sehr verehrten Damen und Herren, von den Unternehmern dazu mißbraucht, eine Stundung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern zu erreichen. Die Neuregelung führt nun zu einer klaren Verzugszinsenregelung für Arbeitnehmer.

Abschließend darf ich noch folgendes festhalten: Mit dieser Wertgrenzen-Novelle 1997 wird der Rechtszugang nicht beschränkt. Wir müssen allerdings weiter überlegen, wie wir unser Rechtssystem in den nächsten Jahren ausbauen, um insbesondere auch internationalen Bedürfnissen zu entsprechen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. – Bitte.

22.35

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Krüger, ich meine, die Kolleginnen und Kollegen wollen heute nicht mehr in den Gesetzestext schauen, sondern viele sehen schon auf die Uhr. Ich möchte daher versuchen, in aller gebotenen Kürze einige Gedanken einzubringen.

Mit der vorliegenden Wertgrenzen-Novelle sollen zeitgerechte Wertgrenzen hergestellt werden. Es wird aber auch der zukünftigen Entwicklung dadurch Rechnung getragen, daß auf die zu erwartende Einführung des Euro heute schon Rücksicht genommen wird und Werte entsprechend festgelegt werden. Besonders schön kommt das hinsichtlich der Zuständigkeit der Bezirks


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