Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 206

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Erfahrung vielleicht gemeinsam oder auch nicht tätig werden. (Zwischenruf des Abg. Dr. Ofner. ) Wir werden hoffentlich vernünftige Lösungen im Sinne der "kleinen", "einfachen" Leute zustande bringen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rauch-Kallat. – Bitte.

22.40

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Wertgrenzen-Novelle enthält auch wesentliche Änderungen im Haftungsbereich. Die Haftungshöchstgrenzen sind derzeit an der Untergrenze angesiedelt, daher wäre eine bloße Inflationsanpassung sicherlich unbefriedigend gewesen. Daher wurde das Eisenbahnhaftpflichtgesetz den sonstigen Verkehrshaftpflichtgesetzregeln angepaßt: Den Opfern eines Eisenbahnunglücks stehen nun jährliche Rentenansprüche bis zum Höchstmaß von 260 000 S zu.

Erheblich erhöht wurde auch die Atomhaftpflichthöchstgrenze, und zwar von 500 Millionen Schilling auf 1,5 Milliarden Schilling. Damit kann das mögliche Schadenspotential der noch in Österreich in Betrieb befindlichen Kernkraftanlagen sowie der Transport radioaktiver Materialien abgedeckt werden.

Nunmehr wird im Rahmen des Besonderen Ausschusses zur Behandlung des Gentechnik-Volksbegehrens im Zuge der Diskussionen um Freisetzungen von gentechnisch veränderten Pflanzen auch die Lösung der Haftungsfrage im Bereich der Gentechnik von allen Abgeordneten als besonders dringlich empfunden. Ich erlaube mir daher, folgenden Antrag einzubringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Maria Rauch-Kallat, Heinz Gradwohl und Kollegen betreffend "Gentechnikhaftung" zum Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (898 der Beilagen): Erweiterte Wertgrenzen-Novelle 1997 – WGN 1997 (1002 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Justiz wird ersucht, bis längstens 15. April 1998 dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Regelung von Haftungsfragen im Rahmen des Gentechnikgesetzes vorzulegen."

*****

Ich darf Sie, Herr Minister, sehr herzlich ersuchen, diesem Entschließungsantrag nachzukommen, weil es, gerade was Freisetzungen anlangt, notwendig wäre, sehr rasch gesetzliche Regelungen und Rechtssicherheit für alle Betroffenen zu schaffen. Mit dieser Fristsetzung könnte es uns gelingen, noch vor dem Sommer hier im Hohen Hause eine entsprechende Regelung zu treffen. (Beifall bei der ÖVP.)

22.42

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen daher zu den Abstimmungen, und ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Wir stimmen zunächst ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1002 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf in 1002 der Beilagen eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Lesung mit Mehrheit angenommen.


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