Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 44

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wie das in den letzten Wochen auch geschehen ist. Und ich lasse weder mich noch einen Teil der österreichischen Volkspartei, noch sonst jemanden in diesem Haus, der bisher für die 0,8-Promille-Grenze war oder es auch in Zukunft noch sein wird, als Schutzpatron der Alkohollenker denunzieren. (Beifall bei der ÖVP.) Wer das tut, meine Damen und Herren, ist entweder unredlich oder unfair, hat sich mit den wirklichen Folgen des Unfallgeschehens nicht auseinandergesetzt oder handelt aus vordergründig parteipolitischen Motiven. Es geht uns ausschließlich um den richtigen Weg zu mehr Verkehrssicherheit! (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP.)

Das Unfallgeschehen und dessen Ursachen sind so komplex, daß es dafür kein Patentrezept gibt. Das muß einfach gesagt und sollte auch anerkannt werden. Aber ich konzediere zweifellos eines: Die Absenkung auf 0,5 Promille ist für uns primär ein politisches Signal, eine klare Deklaration, daß beim Autofahren kein Alkohol getrunken werden soll, daß Trinken und Autofahren klar getrennt werden müssen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.) Und in diesem Sinne akzeptiere ich diese Senkung auch als sinnvoll zur Förderung des richtigen Bewußtseins und zur positiven Veränderung des Trink- und Fahrverhaltens mancher Autofahrer. (Beifall bei der ÖVP. – Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Viele scheinen aber vergessen zu haben oder zu verdrängen, was unsere Straßenverkehrsordnung bereits jetzt vorsieht. Dort heißt es nämlich in § 5: Wer sich in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befindet, darf ein Fahrzeug weder lenken noch in Betrieb nehmen. – Das gilt also schon heute.

Jeder, der unter Alkoholbeeinträchtigung einen Unfall verursacht oder an einem beteiligt ist, ist im Sinne des Gesetzes schuldig und hat alle entsprechenden Rechtsfolgen zu tragen, auch wenn er unterhalb der 0,8-Promille-Grenze liegt. (Beifall bei der ÖVP.) Daher gibt es die 0,8-Promille-Grenze nur für Alkoholisierung ohne Folgen, das heißt, wenn kein Unfall passiert und "nur" eine Alkomatkontrolle vorgenommen wird. – Das sind die Fakten, die wir uns anläßlich der Diskussion der letzten Wochen noch einmal vor Augen führen sollten, da sie bisweilen bewußt verdreht wurden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mir ist angesichts der Tatsache, daß ich mich in der Diskussion der letzten Monate für die Beibehaltung der 0,8-Promille-Grenze ausgesprochen habe, vorgeworfen worden – auch Herr Kollege Barmüller hat das heute wieder gesagt –, ich hätte mir bereits im Jahre 1992, und zwar habe ich das in einer Presseaussendung gesagt, vorstellen können, daß es zu einer Senkung des Limits auf 0,5 Promille kommt. – Jawohl! Ich konnte mir das damals vorstellen, weil es zweifellos bei etlichen Leuten bereits bei 0,8 Promille zu Einschränkungen der Leistungsfähigkeit beim Auto fahren kommen kann. Die Alkoholbeeinträchtigung ist ja eine sehr individuelle Angelegenheit, die nicht nur von der Menge des konsumierten Alkohols, sondern auch von der Körpergröße, vom Gewicht, von den Eßgewohnheiten, vom körperlichen Zustand, vom Gesundheitszustand oder auch vom Geschlecht abhängt.

Es gibt ja entsprechende Untersuchungen dazu, die ich gar nicht in Abrede stellen will. Aber es geht bei unserer Entscheidung nicht um irgendwelche theoretischen verkehrspsychologischen Untersuchungen und deren Ergebnisse, sondern um die konkrete Analyse, wann und bei welchem Alkoholisierungsgrad tatsächlich Unfälle infolge Alkoholkonsums passieren. Die Datenlage ist da ganz klar: Das Problem von Unfällen infolge von Alkoholkonsum liegt nicht im Bereich zwischen 0,5 und 0,8 Promille, sondern weit darüber. Es liegt auch in der Überwachung der bestehenden Gesetzesnormen, denn Alkoholisierung, Einhalten des Tempolimits und Gurtenanlegepflicht werden in diesem Lande zu wenig kontrolliert. (Beifall bei der ÖVP.)

Jeder Verletzte, jeder Tote ist einer zuviel. Wir sollten jedoch anerkennen, daß sich trotz der Vervielfachung des Verkehrsaufkommens die Zahl der Verkehrstoten zwar gegenüber dem Vorjahr erhöht hat, die Bilanz des heurigen Jahres aber noch immer die zweitbeste seit Bestehen der Unfallstatistik in Österreich ist.

Wir sollten uns auch vor Augen führen, daß der Anteil der Verunglückten bei Unfällen unter Alkoholeinfluß an der Gesamtzahl der Verunglückten nur rund 7 Prozent beträgt. Sicherlich ist dies noch immer zu hoch, aber, meine Damen und Herren, das Hauptproblem an unserer Ver


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