Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 105

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Herr Bundesminister! Auf die Frage 8 nach dem Rechtsstatus der Mitglieder des Schlepperringes hier in Österreich habe ich die Antwort bekommen, daß die Angehörigen des Schlepperringes nach den Bestimmungen des Fremden- beziehungsweise Asylgesetz hier aufhältig sind. – Ich frage mich, welchen gesetzlichen Rahmen es dafür gibt. Handelt es sich um Asylwerber, um Touristen oder um illegale Bundesbetreute? Diese Personen müßten ein vorläufiges Aufenthaltsrecht haben, dieses haben sie nach dem geltenden Recht aber mit Sicherheit nicht, insbesondere dann nicht – das ist auch den Medien zu entnehmen, die sich damit befaßt haben – , wenn die Reise dieser Personen durch Drittländer erfolgt ist, das heißt, wenn sie zum Beispiel aus dem Kosovo über Ungarn nach Österreich gekommen sind. Die entsprechende Rechtslage ist also nicht gegeben, und diese Personen haben auch kein vorläufiges Aufenthaltsrecht.

Herr Bundesminister! Zugegebenermaßen wird es ab dem 1. Jänner 1998 etwas einfacher werden. Dann werden nämlich die gelinderen Mittel zur Anwendung kommen. Daher nehme ich an, daß Sie sich jetzt auch keine Gedanken mehr über die Notwendigkeit der Errichtung des Containerdorfes für Schubhäftlinge mit Investitionskosten in der Höhe von 150 Millionen Schilling machen. Diese Kosten können Sie einsparen, weil dies dann ohnedies nicht mehr erforderlich ist und auch die Drittstaatenproblematik nicht mehr gegeben ist.

Herr Bundesminister! Es ist nicht einzusehen, daß zum Beispiel die Frage 9 nach der geregelten Beschäftigung der Mitglieder des Schlepperringes damit beantwortet wird, daß es sieben legal Beschäftigte gibt. Vielleicht hat Sie etwas daran gehindert, diese Frage vollständig zu beantworten, möglicherweise gibt es zwischenzeitlich auch neue Erkenntnisse. – Mich würde interessieren, ob dies der Fall ist beziehungsweise ob auch für diese Personen öffentliche Mittel – sei es Sozialhilfe oder sonstiges – in irgendeiner Form aufgebracht und aufgewendet wurden.

Herr Bundesminister! Auf die Frage, ob die Mitglieder des Schlepperringes in Österreich auch in anderen Staaten bereits zur Fahndung ausgeschrieben waren beziehungsweise den österreichischen und ausländischen Sicherheitsbehörden aufgefallen sind, haben Sie die Antwort gegeben, daß dies in der Bundesrepublik Deutschland bereits der Fall war. Wie einem Wochenmagazin zu entnehmen ist, bei welchem es offenbar einen besseren Informationsfluß gibt und welches bessere Informationsquellen hat, verhält es sich allerdings so, daß jene, die nach Österreich geschleppt werden, zum Teil in die Bundesrepublik Deutschland weitergeschleppt werden, zum Teil in der Schweiz bleiben, zum Teil nach Dänemark und zum Teil auch nach Schweden geschleppt werden. In Anbetracht dessen frage ich mich, ob es keine behördliche Zusammenarbeit mit den genannten Staaten gibt, und ich frage mich, warum beispielsweise das Magazin "NEWS" diese Information erhält, ein Parlamentarier bei seiner Anfrage jedoch nicht.

Es ist auch eine relativ unbefriedigende Antwort, wenn Sie auf die Frage, welche Mitglieder des Schlepperrings in Österreich oder in einem anderen Staat schon zur Fahndung ausgeschrieben waren, die Antwort geben, daß einzelne Mitglieder der Organisation schon Gegenstand von konkreten Ermittlungen waren.

Die Frage nach dem genauen Vorgehen des Schlepperringes und der Rolle der einzelnen Mitglieder ist sehr mangelhaft beantwortet. Aber vielleicht wäre es vernünftiger, in der Beantwortung künftig auf ein Wochenmagazin zu verweisen und den entsprechenden Artikel, die Seite und den Absatz anzugeben, wo die entsprechende Antwort zu finden ist. Eventuell hängt diese gute Kooperation, die es offensichtlich mit Magazinen, jedoch nicht mit den Mitgliedern des Hohen Hauses gibt, auch damit zusammen, daß aufgrund der geschäftlichen Beziehungen zu diesen Medien die Konnexion besser ist. Wenn man sich bewußt macht, daß in drei willkürlich ausgewählten "NEWS"-Magazinen immerhin 19 Seiten bezahlte Anzeigen des Bundesministeriums für Inneres zu finden sind, und wenn man weiß, daß ein solche Anzeige pro Seite 192 000 S kostet, dann ist das zumindest eine Anregung, über diesen Konnex nachzudenken.

Ich möchte noch den Bereich der Kinderschleppung ansprechen. In diesem Zusammenhang wurde die Frage gestellt, ob es Hinweise auf Kinderschleppung gibt. Sie haben diese Frage quasi mit Nein beantwortet. – Der Staatsanwaltschaft Linz dürfte dies allerdings sehr wohl bekannt sein; sie spricht auch davon, daß in Österreich aufhältige Asylwerber ihre Kinder mit


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