Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 120

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Ich meine, dazu sollten Bundesgesetzblätter nicht verwendet werden, zumal die Rechtsquellen, um die es hier geht, den Betroffenen hinlänglich bekannt sind. Oder glauben Sie, daß der Vorstand der ÖBB oder die Mitarbeiter der ÖBB diesen Vertrag nicht finden würden, wenn sie in suchen, oder ihn nicht zumindest in Abschrift zur Verfügung hätten? Das glauben Sie sicher nicht.

Daher war das eigentlich nur das Ergebnis einer falsch erhobenen politischen Forderung, die, damit der Koalitionspartner – in dem Fall die ÖVP – das Gesicht nicht verliert, so quasi in ein Gesetz formuliert wurde. Und nachher wurde das Ganze auch noch als politischer Erfolg verkauft, aber als politischer Erfolg von wem, wurde nicht gesagt. Wenn schon Erfolg, dann Erfolg der Verhandler, aber nicht derer, die sich dazu hergegeben haben, einen parlamentarischen Paravent für diese Materie aufzubauen und noch dazu einen künstlichen unnotwendigen Zeitdruck zu erzeugen. Darüber hinaus macht man noch ein Junktim, ein Junktim, das nur möglich ist, wenn man auch im Bundesrat Fraktionszwang kennt – das ist übrigens ein sehr interessanter Aspekt in Richtung auf das Föderalismusverständnis mancher Fraktionen –, nämlich Fraktionszwang dahin gehend: Man werde die gesamte Pensionsreform im Bundesrat kippen.

Diesem merkwürdigen Theater verdanken wir diesen Gesetzestext, und ich wollte das einfach auch öffentlich sagen und nicht nur im Ausschuß. Damit es auch in den Stenographischen Protokollen steht und nicht in Vergessenheit gerät, war mir das diesen Debattenbeitrag wert.

Das bedeutet nicht, daß dieses Feld nicht auch weiterhin durchaus nachhaltig reformbedürftig ist, sodaß wir nur hoffen können, daß sich die Verhandlungspartner dieser Verträge auch weiter bemühen werden.

Zweiter Schönheitsfehler: Das, was verhandelt wurde, ist letztlich für den einzelnen Bediensteten der ÖBB nicht verbindlich. Er muß es erst übernehmen. Und wenn auch nur einer oder zwei den Weg zu den Gerichten suchen sollten, kann das ganze Konstrukt in Gefahr geraten.

Allein schon aus diesem Grunde meine ich, daß wir uns nach einem kleinen Time-out gemeinsam überlegen sollten, ob es nicht doch der Mühe wert wäre, unter Wahrung der erworbenen Rechte doch so quasi eine Kollektivvertragsfähigkeit für diesen Bereich zu entwickeln, auch wenn das sehr schwierig werden wird. Einen Hinweis enthält das ganze Konstrukt nämlich, einen Hinweis, den man sehr ernst nehmen muß: Es werden in diesem Feld Pensionssicherungsbeiträge von Pensionisten zur Sicherung des Gesamtsystems eingehoben.

Ich bitte, das wirklich so ernst zu nehmen, wie ich es hier sage. Wir werden Vorschläge dazu ausarbeiten, und zwar nicht nur für die Eisenbahnen, sondern überhaupt. Das ist ein innovativer Ansatz, eine Solidarität in Richtung auf hohe und höchste Pensionen weiterzuentwickeln. Es muß möglich sein, auch schon einmal erworbene Pensionsansprüche unter bestimmten Bedingungen durch Pensionssicherungsbeiträge wieder in die Pflicht zu nehmen. Und daß das dem Grunde nach in diesem Eisenbahnerkonstrukt drinnen ist, das wollte ich von dieser Stelle aus auch ausdrücklich sagen, und zwar schon vorausschauend. Wenn wir nämlich in diesem Punkt eine Offensive setzen werden, dann werden wir sehr stark beschimpft werden. Ich weiß das jetzt schon, und ich möchte in diesem Fall dann die Eisenbahner zu meinen Zeugen aufrufen können, daß es nicht letztlich nur "liberale Bosheit" ist, die Pensionssicherungsbeiträge als Element einer neuen Solidarität ins Spiel zu bringen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

16.17

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die nächste Wortmeldung liegt von Frau Abgeordneter Gabriele Binder vor. – Bitte.

16.17

Abgeordnete Gabriele Binder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! EIRAG 1997 – was heißt das? In der Sprache der Eisenbahner würde ich meinen: Der Zug der Zeit wurde erkannt und in Bewegung gesetzt. Durch die Beschlußfassung des vorliegenden Gesetzes öffnet Österreich seine Eisenbahninfrastruktur für Dritte.


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