Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 123

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2. Die Einbeziehung bestehender Pensionsansprüche in eine solidarische und gerechte Neugestaltung des Pensionssystems soll – unter Beachtung des Grundsatzes, daß in die erworbenen Eigenpensionsansprüche nicht eingegriffen wird – folgende Eckpunkte umfassen:

die Streichung des PensionistInnenabsetzbetrages für Pensionen über der ASVG-Höchstpension;

die Begrenzung beziehungsweise Streichung abgeleiteter Pensionsansprüche (zum Beispiel Witwer-/Witwenpensionen), sofern durch ihr Zusammentreffen mit einer oder mehreren Eigenpensionen die ASVG-Höchstgrenze überschritten wird;

die Einführung eines Pensionssicherungsbeitrages für alle durch öffentliche Umlagen beziehungsweise Einnahmen aus öffentlichen Mitteln finanzierten Zusatzpensionssysteme, wie zum Beispiel das der Nationalbank oder der Bundeswirtschaftskammer.

3. Die Neuordnung des Pensionssystems der Oesterreichischen Nationalbank, das bereits im Jahr 1994 durchschnittliche Kosten von 800 000 S pro Pensionist verursacht hat, muß analog der Bezügeregelung für die Obersten Organe der Republik unmittelbar in Angriff genommen werden.

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Meine Damen und Herren! Was wir hier mit diesem Antrag verlangen, ist nichts Unmögliches, sondern etwas, was sich, ohne Eingriffe in nach den bestehenden Pensionssystemen erworbene eigene Pensionsrechte – Kollege Hums versteht, denke ich, diesen Unterschied und die Differenz – sehr wohl verwirklichen läßt, was aber offensichtlich nicht Ihre Zustimmung findet, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien.

Es geht hier wirklich um etwas, was wir noch zu liefern haben, denn diesbezüglich ist ein Versprechen in die Welt gesetzt worden, an dem Sie gemessen werden. Und da geht es nicht darum, daß – wie es meiner Meinung nach im FPÖ-Antrag geschehen ist – Kraut und Rüben miteinander vermischt werden, da geht es nicht darum, daß, wie es beispielsweise in der Darstellung des FPÖ-Antrages geschieht, eine Durchrechnung von Politikerpensionen eingefordert wird, denn meine Damen und Herren von den Freiheitlichen, Sie fordern eine Durchrechnung dort, wo es keine geben kann.

Ich als Abgeordneter sitze hier in diesem Hohen Haus weder mit einer Altpension noch in der Erwartung, daß ich möglichst mindestens 18 Jahre hier im Hohen Haus sitzen muß, um überhaupt zu dieser Durchrechnung als Grundlage zu kommen. Das mag vielleicht die Vorstellung der Freiheitlichen Partei sein, daß die Existenz eines Politikers sich in lebenslangem Sesselkleben hier in diesem Hohen Haus begründet, aber es ist nicht meine Vorstellung. Ich kann Ihnen gegenüber ganz locker und offen vertreten: Ich habe eine ASVG-Pension, und ich bin froh darüber, daß wir uns zu dieser Regelung entschlossen haben, daß Politiker und Abgeordnete in Zukunft nur eine ASVG-Pension erhalten. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Kier. )

Ich glaube aber auch, meine Damen und Herren, an diesem Verhalten und an dieser Regelung sollten alle anderen Pensionssysteme gemessen werden. Wir sollten den Leuten nicht zu viel zumuten. Aber im Bereich bestimmter Pensionssysteme oder Zusatzpensionssysteme – etwa dem der Bundeswirtschaftskammer, etwa dem der Oesterreichischen Nationalbank und auch in Bereichen der Sozialversicherungen – geschieht das noch.

Daher meine ich, hier braucht es klare Regelungen. Und wenn wir Gerechtigkeit herstellen können und wollen, dann nicht mit einem Eingriff in die bestehenden Pensionen, sondern ganz sicher mit den vorgeschlagenen Regelungen wie etwa einem Pensionssicherungsbeitrag, wie etwa der Streichung des Pensionistenabsetzbetrages.

Das ist nicht zuviel verlangt, meine Damen und Herren, und nur konsequent in einer Linie, die dieser Nationalrat hier in diesem Hohen Haus schon beschritten hat und die er, Herr Kollege


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