Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 142

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17.42

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Vier Kriterien waren für die SPÖ ausschlaggebend und maßgeblich für eine Reform der Schulbuchaktion.

Erstens: Die Schulbücher bleiben bis zum Rückgabezeitpunkt im Eigentum des Schülers oder der Schülerin.

Zweitens: Die Wiederverwendung der Schulbücher muß auf Freiwilligkeit beruhen.

Drittens: Es soll einen einheitlichen Selbstbehalt – ohne aufwendige Administration – für neue Schulbücher geben.

Und viertens – Frau Haller, das ist der für die SPÖ entscheidende Punkt –: Es soll eine qualitative Weiterentwicklung der Schulbuchreform stattfinden; ich komme später noch darauf zu sprechen.

Diese vier Punkte werden in dieser Novelle zum FLAG erfüllt. (Abg. Schaffenrath: Aber beim Selbstbehalt ist es so, wie ich gesagt habe!)

Heute geht es darum, die Schulbuchaktion als bildungs- und sozialpolitisch sehr wertvolle Sachleistung zu sichern. Sie ist kostendynamisch vergleichsweise gering und eine Sachleistung, die ein wesentlicher Beitrag dazu ist, daß alle Kinder den gleichen Zugang zur Bildung haben. Das jetzige System gewährleistet nämlich für jedes Kind Schulbücher und Unterrichtsmittel auf gleichem Niveau. Gesichert ist auch die Ausstattung mit aktuellen Lehrmitteln – also nicht veralteten Lehrmitteln –, ein relativ hoher Versorgungsgrad und eine prompte Versorgung der Kinder; auch das darf man nicht unterschätzen.

Ich bin davon überzeugt, daß sich das Instrument der Schulbuchaktion in den vielen Jahrzehnten, in denen es die Schulbuchaktion nun schon gibt, bewährt hat und daß es kostengünstig ist. Ein Schulbuch kostet durchschnittlich 122 S. Die Aufwendungen für die Schulbücher betragen 2 Prozent der Gesamtausgaben des Fonds.

Es besteht Freiwilligkeit bei der Wiederverwendung beziehungsweise Rückgabe des Schulbuches, denn das ist nur eine Möglichkeit, die eingeräumt worden ist. Es wird mit dem Gesetz etwas eingeräumt, das in der Praxis bereits verwirklicht ist. Schon seit 1984 empfehlen das Unterrichts- und das Familienressort regelmäßig in Informationen, daß Schulbücher weitergegeben werden sollen, und das geschieht teilweise auch. Dazu haben wir die Aufgaben der Schulpartnerschaftsgremien erweitert, und zwar im Schulunterrichtsgesetz, Frau Haller. Dort werden die Schulpartnerschaftsgremien aufgefordert, Richtlinien für die Wiederverwendung von Schulbüchern zu erlassen.

Aber am wichtigsten ist für die SPÖ, für die Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen, die qualitative Neuausrichtung der Schulbücher: eine inhaltliche Weiterentwicklung in Richtung einer neuen Schulbuch- und Medienkultur. Dies, Frau Haller – auch wenn Sie mir Ihr Ohr nicht schenken; das dürfte Ihnen entgangen sein –, ist bereits vorgestern im Entschließungsantrag ... (Abg. Haller: Mir ist nichts entgangen! Ihnen ist einiges an den Ausbildungsproblemen entgangen!) Schimpfen Sie nicht dauernd mit mir. – Ich hätte Ihnen gerne den Entschließungsantrag an die Unterrichtsministerin mit seinen sechs Punkten übergeben. Wir haben das vorgestern beschlossen.

Dieser Entschließungsantrag enthält die dezidierte Feststellung, daß die österreichische Schulbuchaktion international anerkannt und ein wichtiger Bestandteil der familienpolitischen und bildungspolitischen Sachleistungen ist sowie wesentlich zur finanziellen Entlastung der Familien und zur Chancengleichheit im Bildungswesen beiträgt.

Aus sozialdemokratischer Sicht ist uns auch etwas wichtig, das in diesem Entschließungsantrag festgehalten ist: Die Unterrichtsmittel müssen einem bestimmten Unterrichtsprinzip verstärkt Rechnung tragen, nämlich dem Unterrichtsprinzip der Erziehung zur Gleichstellung von Frauen


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