Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 161

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Steindl. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

19.07

Abgeordneter Mag. Franz Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Klubobmann Khol! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind zwei Gesetze, die aufgrund neuester Entwicklungen und aufgrund der Aktivitäten 1997 beschlossen werden müssen: die Bundesfinanzgesetz-Novelle und das 2. Budgetüberschreitungsgesetz. Deren Inhalte sind ja bekannt.

Ich möchte auf die Wortmeldungen meiner Vorredner gar nicht eingehen, denn ich meine, nur der Gesamtblick ist wichtig, über den wir auch im Ausschuß diskutiert haben. Folgende vier Punkte müssen festgehalten werden: Erstens: Die Konsolidierung greift, es gibt einen markanten Rückgang der Neuverschuldung. Zweitens: Das Budget 1996 wäre ohne Finanzierungskosten beinahe ausgeglichen. Drittens: Mit der Budgeterstellung 1996/97 ist eine Trendwende eingeleitet worden. Und viertens: Diese Trendwende war nur deshalb möglich, weil sich damals unser Vizekanzler Wolfgang Schüssel zu vorzeitigen Neuwahlen entschlossen hat. Daher geht die Kritik der Opposition total daneben. Es ist der richtige Weg, und wir werden diesen Gesetzen zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.09

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Sigl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.09

Abgeordneter Robert Sigl (SPÖ): Hohes Haus! In diesem Finanzjahr sind beim Vollzug des Bundesfinanzgesetzes 1997 Entwicklungen eingetreten, denen nach den derzeit geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen nicht Rechnung getragen werden konnte. Aus diesem Grund müssen vom Gesetzgeber diese hiefür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um dieses Finanzjahr ordnungsgemäß abschließen zu können. Die Regierungsvorlage 896 der Beilagen wird diesen Erfordernissen gerecht.

Kurz möchte ich noch auf jene Entwicklungen eingehen, die diese Änderung des Bundesfinanzgesetzes bedingen. So wird zum Beispiel im Artikel V Abs. 1 Punkt 49 eingefügt, der für die Förderung von Opferschutzeinrichtungen im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie vorsorgt. Leider ist diese Bestimmung deshalb nötig geworden, weil Gewalt in unserer Gesellschaft, speziell Gewalt in der Familie, immer häufiger auftritt. Meiner Meinung nach haben wir alle eine gewisse Verantwortung dafür, daß Gewalt nicht toleriert wird und die Betroffenen Schutz und Hilfe erhalten.

Aus diesem Grund erfordert die Bekämpfung der Gewalt das Zusammenspiel aller Mitglieder unserer Gesellschaft und kann nicht die alleinige Aufgabe einzelner Institutionen sein. Einen kleinen Teil der Hilfestellungen können wir gemeinsam mit unserer Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage beitragen.

Hohes Haus! Aber auch andere durchaus wichtige Änderungen werden aus der Beschlußfassung des Gesetzentwurfes resultieren. So wird im ersten Artikel nicht nur die Förderung von Opferschutzeinrichtungen gewährleistet, sondern auch der Beitrag für die Beteiligung der Republik Österreich an den Kosten für die Sicherung beziehungsweise Sanierung des Kernkraftwerkes Tschernobyl sichergestellt. Weiters garantiert dieser Gesetzentwurf die ordnungsgemäße Verrechnung eines Teiles der Technologiemilliarde.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf beinhaltet überaus wichtige Änderungen, die primär einer Vielzahl von Menschen helfen und sekundär eine ordnungsgemäße Gebarung mit sich bringen werden. Daher gibt die sozialdemokratische Fraktion dieser Regierungsvorlage gerne ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

19.11


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