Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 181

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praxis war die – und das will ich angemerkt haben –, daß diese Urlaubsabfindungen und Urlaubsentschädigungen trotzdem mit dem begünstigten Steuersatz bemessen werden, und man ist davon ausgegangen, daß diese Verwaltungspraxis auch in Zukunft aufrechtbleibt.

Ich darf auch festhalten, daß mit vereinbart ist, daß, sollte diese Verwaltungspraxis nicht automatisch aufrechtbleiben, von seiten des Finanzministeriums mittels eines Erlasses reagiert wird, damit tatsächlich in diesen Fällen der begünstigte Steuersatz in § 67 zur Anwendung kommt.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Eine zweite Frage könnte dabei noch mit diskutiert werden. Es ist nämlich immer wieder ein Problem für viele Dienstnehmer in diesem Lande, deren Dienstverhältnis aufgelöst wird und für die Betriebsvereinbarungen und Sozialpläne ausgearbeitet werden, daß Zahlungen aufgrund dieser Sozialpläne manches Mal nicht mit dem begünstigten Steuersatz besteuert werden. Ich meine daher, daß wir uns wirklich überlegen sollten, diesen Sachverhalt in § 67 Einkommensteuergesetz klarzulegen, weil es sich da um Leute handelt, die das Geld sehr notwendig brauchen, nämlich um Leute, die gekündigt und deren Arbeitsverhältnisse mittels eines Sozialplanes aufgelöst werden.

Herr Staatssekretär! Wenn es wahr ist, daß wir mit dieser Umsatzsteuergesetzänderung tatsächlich erhebliche Beiträge für einige Kreditinstitute beziehungsweise Kreditkartenfirmen flüssiggemacht haben, dann muß es im Sinne der Ausgewogenheit auch möglich sein, diesen § 67 in diesem Punkt zu ändern, denn das wäre nur ein kleiner Teilbetrag dessen, was offensichtlich für Kreditkartenunternehmungen flüssiggemacht wird. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Vielleicht kann man im Sinne der Ausgewogenheit diesen § 67 sehr rasch ändern.

Dritter Punkt: Ein neuer Veranlagungstitel für Kapitalerträge, die aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen zurückbezahlt werden müssen, ist in diesem Paket, das wir hier zu behandeln haben, auch enthalten. Diese Vorgangsweise ist aufgrund dieser Doppelbesteuerungsabkommen notwendig. Allerdings sollten wir, Herr Staatssekretär, meiner Meinung nach dahin gehend wirken, daß Doppelbesteuerungsabkommen überhaupt abgeschafft werden, denn ich sehe überhaupt nicht ein, daß es möglich ist, daß zum Beispiel Schillinganleihen steuerbegünstigt in Ländern wie Argentinien, mit dem ein solches Doppelbesteuerungsabkommen existiert, angekauft werden. Worin liegt der Grund für eine solche Steuerbegünstigung? – Ich bin der Ansicht, daß wir von dieser Steuerbegünstigung relativ rasch wegkommen sollten. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Letzter Punkt: Wir bemühen uns darum – auch im Zusammenhang mit dem Entwurf zum Börsegesetz –, daß das Vertrauen in den österreichischen Kapitalmarkt gestärkt wird. Dieses Bemühen wird von allen Fraktionen dieses Hauses getragen, aber es gibt immer wieder Leute, die als Vermögensberater auftreten oder tatsächlich Vermögensberater sind, die großen Schaden hinsichtlich der Vertrauensbildung anrichten.

Es werden diesbezüglich an die Konsumentenberatung immer wieder Problemfälle herangetragen. Ich will jetzt aufgrund der vorgeschrittenen Zeit nicht einzelne Fälle zitieren. Fest steht, daß oft hohe Erträge versprochen, aber am Ende keine hohen Erträge ausbezahlt werden. Ganz im Gegenteil: Oft geht das Kapital, das einbezahlt wurde, verloren. Ich könnte Beispiele en masse anführen.

Ich meine daher, daß wir, wenn wir nun zustimmen, daß der Zugang zum Gewerbe und Beruf des Vermögensberaters in bestimmten Bereichen erleichtert wird, die Entwicklung dann schon sehr genau beobachten müssen. Sollten wir aber feststellen, daß damit grober Unfug getrieben wird, daß sich dadurch etwa Strukturvertriebe und ähnliches ausdehnen, wäre dieses Gesetz rasch zu ändern. Ich betrachte das eher als Versuch, und ich meine auch, daß der Berufsstand der Vermögensberater in sich aktiv genug ist, um die schwarzen Schafe von sich aus bekämpfen zu können. Sollte das aber nicht der Fall sein, dann wäre dieses Gesetz von uns aus zu ändern. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nicht nur skeptische Anmerkungen machen, es gibt auch eine gute Nachricht bezüglich dieses Bereiches: Wir haben vor einiger Zeit


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