Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 194

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich höre eben, daß eine tatsächliche Berichtigung verlangt wird, obwohl sie noch nicht im Computer aufscheint. – Bitte, Herr Abgeordneter Grollitsch. Tatsächliche Berichtigung: 2 Minuten, zu berichtigender Sachverhalt, tatsächlicher Sachverhalt.

21.16

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Herr Kollege Stippel hat soeben behauptet, ich hätte bei meiner Wortmeldung die demokratische Einrichtung der Österreichischen Hochschülerschaft in Frage gestellt. – Diese Unterstellung beziehungsweise Aussage ist unrichtig.

Ich habe lediglich eine Kontrolle betreffend die Einzahlungen von den Universitäten hin zur Hochschülerschaft gefordert. Ich darf sagen: Ich selbst war fünf Jahre Studentenvertreter, und ich habe nicht im mindesten eine diesbezügliche Andeutung gegen diese demokratische Einrichtung gemacht.

21.17

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Krüger. – Bitte.

21.17

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich schließe thematisch gleich an Kollegen Schöggl und Kollegen Stippel betreffend des angeblich gestörte Verhältnis der FPÖ zur Österreichischen Hochschülerschaft an.

Herr Kollege Stippel! Ich kann Ihnen versichern: Wir haben kein gestörtes Verhältnis zur Österreichischen Hochschülerschaft! Wir haben aber ein gestörtes Verhältnis zur Pflichtmitgliedschaft. Herr Kollege! Wenn Sie eine Interessenvertretung nur dann als effiziente Interessenvertretung verstehen, wenn sie mit einer Pflichtmitgliedschaft verbunden ist, dann vergessen Sie bitte nicht, daß Sie damit gleichzeitig dem Österreichischen Gewerkschaftsbund als freiwilliger Interessenvertretung schaden beziehungsweise diesen herabsetzen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich erlaube mir, auch Kollegen Lukesch das eine oder andere ins Stammbuch zu schreiben. Herr Kollege Lukesch! Sie haben den Mund etwas voll genommen, indem Sie gesagt haben, daß ein Antrag, der auf die Steuerbefreiung von Stipendien im Forschungsbereich abzielt, ja überhaupt nicht notwendig sei. Herr Kollege Lukesch! Sie haben sich auf einen Aufsatz in der "Österreichischen Steuer-Zeitung" berufen, den auch ich vor mir habe. Allein die Tatsache, daß sich Steuerexperten auf zwölf Seiten mit der Frage der Steuerpflicht oder Nichtsteuerpflicht für Stipendien im Forschungsbereich befassen, beweist, daß hier Rechtsunsicherheit besteht. (Abg. Dr. Lukesch: Das ist nur die Zusammenfassung!)

Die gleiche Rechtsunsicherheit bestand auch im Kultur- und im Kunstbereich für Stipendien, weil für beide Sachverhalte, also einerseits für Stipendien zugunsten der Kunst, andererseits für Stipendien zugunsten der Forschung, ein und dieselbe Bestimmung des Einkommensteuergesetzes anwendbar war. In der Kunst hat man Klarheit geschaffen. Im Wissenschaftsbereich wollen Sie das jedoch nicht tun. (Abg. Dr. Lukesch: Dort gibt es keinen Anlaß dazu!)

Herr Kollege! Ich habe nur sehr wenig Zeit. Ich möchte Ihnen das aber trotzdem ganz kurz sagen beziehungsweise zitieren. Wortwörtlich wird in diesem Gutachten in der "Österreichischen Steuer-Zeitung" ausgeführt: "Stipendien dieser Art" – also Forschungsstipendien – "können allenfalls mit einer unselbständigen Haupttätigkeit des Stipendiaten in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen und aus diesem Grund zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu zählen sein." Ähnliches gilt für die Dissertations- und Diplomarbeitsstipendien. Wenn ein Stipendiat in die Forschungstätigkeit eines Institutes eingebunden ist, dann wird unter Umständen dieses Dissertations- und Diplomarbeitsstipendium steuerpflichtig. – Nachzulesen eins zu eins in diesem Artikel, Herr Kollege Lukesch! (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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