Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 207

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Der LKW-Verkehr ist damit leiser und umweltfreundlicher geworden, und das ist bereits ein wichtiger Fortschritt.

Was würde die Realisierung Ihres Vorschlages tatsächlich bedeuten? – Es käme zu einer völligen Verkehrsüberlastung morgens und abends, wenn der Berufs- und Pendlerverkehr den Höhepunkt erreicht hat, und damit zu einer überwiegend sehr viel stärkeren Belastung, als das derzeit der Fall ist. Es käme zur Verzögerung bei der Anlieferung von Frischwaren und zu generellen Versorgungsproblemen in der Früh.

Schließlich stimmt auch Ihr Argument der Lärmminderung nicht, das Sie bringen, denn schon jetzt verursacht jeder einzelne Klein-LKW beziehungsweise Lieferwagen in der Standardausführung zumindest so hohe Lärmemissionen wie ein lärmarmer LKW mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht. Die wissenschaftlichen Lärmmessungen haben ergeben, daß PKWs bei 110 Stundenkilometern praktisch denselben Lärmpegel haben wie LKWs bei 60 Stundenkilometern; was auch der Verfassungsgerichtshof in einem Erkenntnis festgestellt hat. Deshalb wurden auf der Inntal Autobahn entsprechende Höchstgeschwindigkeiten in der Nacht festgelegt, nämlich 60 Stundenkilometer für LKWs und 110 Stundenkilometer für PKWs.

Meine Damen und Herren! Das sind die Fakten zu diesem Thema, und zwar jenseits aller grünen Verkehrsideologie. An diesen Fakten läßt sich nun einmal nicht rütteln!

Frau Kollegin Petrovic! Ich meine, daß Ihr Vorschlag auch verfassungswidrig ist. Der Verfassungsgerichtshof hat das Nachtfahrverbot auf der Loferer Bundesstraße B 312 aufgehoben und hat in seinem diesbezüglichen Erkenntnis festgestellt, daß die Einbeziehung lärmarmer Kraftfahrzeuge in das Nachtfahrverbot dem Gleichheitssatz widerspricht, und zwar weil erstens die Frächter bei der Anschaffung lärmarmer LKWs beziehungsweise bei der Umrüstung auf lärmarme LKWs auf die geltende Rechtslage vertrauen konnten, nämlich daß sie mit lärmarmen LKWs während der Nachtzeit fahren dürfen, und weil zweitens die Einbeziehung lärmarmer LKWs in das Nachtfahrverbot keinen ins Gewicht fallenden zusätzlichen Schutz der Bevölkerung und der Umwelt bewirkt, jedoch schwerwiegende Beeinträchtigungen für die Verkehrswirtschaft und die übrige Wirtschaft bringt.

Diese Argumente und diese Feststellungen treffen heute noch genauso zu wie vor einigen Jahren. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Er ist offensichtlich verfassungswidrig, er ist verkehrspolitischer Pfusch und er ist außerdem Ausdruck einer völlig unrealistischen Verkehrsideologie.

Zu der von der EU geplanten Lockerung bei Wochenend-, Feiertags- und Nachtfahrverboten halte ich klar und eindeutig fest: Die Volkspartei bekennt sich zu den derzeitigen Regelungen. Sie sind verkehrspolitisch sinnvoll, sie haben sich bewährt, und es besteht daher kein Anlaß, etwas daran zu ändern. Diese Änderungswünsche der EU, die übrigens, wie man hört, gar nicht so besonders aktuell sind, stellen jetzt eine Herausforderung für den Verkehrsminister und für dessen Durchsetzungskraft dar. Es gilt, den sozialdemokratischen Verkehrskommissar Kinnock und die Mehrheit der sozialdemokratischen Verkehrsminister in der EU zu überzeugen, daß ihre Vorschläge und ihre Forderungen überzogen sind und zu neuen Schwierigkeiten, insbesondere durch die Kollision des Freizeitverkehrs mit dem Frachtverkehr am Wochenende und an den Feiertagen, führen. Es muß also nicht in erster Linie Landwirtschaftskommissar Fischler überzeugt werden, sondern die sozialdemokratischen Gesinnungsfreunde von Bundesminister Einem sollten zu einer sowohl für die Europäische Union als auch für Österreich verträglichen Lösung kommen. Ich wünsche dazu dem Herrn Verkehrsminister auf europäischer Ebene die notwendige Durchschlagskraft! (Beifall bei der ÖVP.)

22.18

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lafer. – Bitte.

22.18

Abgeordneter Franz Lafer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wir Freiheitlichen haben uns diesen Antrag natürlich sehr ge


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