Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 210

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Die Fakten stehen nicht auf Ihrer Seite, sondern auf unserer Seite. Der Transit nimmt zu, die Verkehrsleistung durch LKWs nimmt zu, der Lärm nimmt zu, die Schadstoffe nehmen auch zu. Und all das soll noch mehr zunehmen, und zwar mit dem Rückenwind der EU, sozusagen unter dem Deckmantel der EU.

Herr Verkehrsminister! Es ist wirklich höchste Zeit. Ich befürchte allerdings, daß Sie schon auf dem kürzeren Ast sitzen. Es dürfte sehr schwierig sein, das, was die EU vorhat und was uns ab März droht, mit sogenannten straßenpolizeilichen Verordnungen zu entkräften. Ich glaube, daß es im März nur mehr ein Mittel geben wird, nämlich daß die Bevölkerung in Notfällen den Alpenriegel in einer Blockade mit Menschen sozusagen deutlich kennzeichnet. Denn etwas anderes ist bei einer solchen Verkehrspolitik, wie Sie sie zu verantworten haben, nicht mehr möglich! (Beifall bei den Grünen.)

22.27

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Damit schließe ich die Debatte im Zuge der ersten Lesung und weise die Vorlage 618/A dem Verkehrsausschuß zu.

22. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (917 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz (InvFG) geändert wird (995 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen nun zum 22. Punkt der Tagesordnung.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Firlinger. – Bitte.

22.28

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ein 60-Milliarden-Schilling-Markt – jener für Investmentfonds – ist meines Erachtens an und für sich eine zu wichtige Materie, um sie so auf die Schnelle kurz vor 23 Uhr abzuhandeln. Aber man gewöhnt sich schön langsam an Kummer bei Finanzgesetzen.

Meine Damen und Herren! Die Novelle zum Investmentfondsgesetz wurde schon am 2. Dezember 1997, also vor der letzten Plenarsitzung, im Finanzausschuß behandelt. Sie wurde dann aber zur allgemeinen Verwunderung und Überraschung nicht auf die nächste Tagesordnung gesetzt. Der Grund für diese parlamentarische Nichtbehandlung ist mir schleierhaft. Die offizielle Version lautet – wie man einer Tageszeitung entnehmen kann –, daß man in der Präsidiale vor der letzten Sitzung auf diesen Tagesordnungspunkt ganz einfach vergessen hat.

Gemäß der inoffiziellen Version hat es jedoch schwerwiegende Bedenken und verspätet eingelangte Stellungnahmen im Zuge des Begutachtungsverfahrens gegeben. Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, welche Version der Realität eher entspricht, sondern weiß nur, daß jede dieser beiden Varianten schlecht ist. Denn wenn die erste Variante zutrifft, dann handelt es sich meines Erachtens um eine unglaubliche Schlamperei, die nur die Fortführung einer ganzen Serie von schlampigen Akten der Gesetzgebung darstellt, und wenn die zweite Version zutrifft, dann ist das ein bezeichnendes Bild für die österreichische Situation: daß man nämlich zuwartet, nur weil eine Institution eine Frist hat verstreichen lassen, konkret der Österreichische Rechtsanwaltskammertag. Man wartet zu, weil eine Institution offenbar wichtiger ist als die parlamentarische Behandlung.

Wieder einmal hat die Realverfassung die gesetzgeberisch vorgesehene Verfassung, die legistische Verfassung eingeholt, aber auch daran scheint man sich schon zu gewöhnen.

Die Folge ist, meine Damen und Herren, daß wir heute wieder einmal ein Gesetz verabschieden, das rückwirkend in Kraft tritt, und zwar rückwirkend mit 1. Jänner 1998. Auch wenn wir jetzt erst wenige Tage im Jänner schreiben, ist es doch ein rückwirkendes Gesetz, und ich kann


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