Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 233

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alle ganz einmütig und gemeinsam die Bundesregierung ersucht, bei den nächsten Ernennungen – Sie formulierten das eindeutig im Plural! – zu Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes dem Herrn Bundespräsidenten Frauen vorzuschlagen.

Meine geschätzten Kolleginnen – ich spreche jetzt vor allem Sie an! – und Kollegen! Haben Sie ein so kurzes Gedächtnis, daß Sie sich daran nicht mehr erinnern? Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kenne Herrn Hofrat Dr. Rudolf Müller seit meinen allerersten Studientagen, und ich schätze Herrn Dr. Müller. Damals war er vielleicht sogar noch Konzipient oder bereits Rechtsanwalt. Ich kenne ihn seit 20 Jahren, und ich kenne ihn als einen hochqualifizierten Juristen in allen Funktionen, die er hatte, und in allen Berufen, die er ausgeübt hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte am Beginn meiner Ausführungen ausdrücklich feststellen, daß ich vor allem auch nach dem Hearing absolut nicht den geringsten Zweifel an der höchsten Qualifikation des Herrn Hofrates Dr. Müller habe und daß ich, sollte er von Ihnen dem Bundespräsidenten vorgeschlagen und gewählt werden, nicht an seinen Fähigkeiten und an seiner Möglichkeit, im Sinne der gesamtösterreichischen Bevölkerung zu judizieren, zweifle.

Von den 14 Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes, einschließlich Präsident und Vizepräsident, sind jedoch noch immer bloß zwei Mitglieder Frauen. Zwei von 14, das ist wahrlich kein hoher Prozentsatz, der ein besonderes Ruhmesblatt für den Verfassungsgerichtshof als Gremium, aber erst recht für jene wäre, die Mitglieder eines Verfassungsgerichtshofes wählen respektive den Vorschlag für deren Entsendung machen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich war – und jetzt möchte ich auf Herrn Mag. Stadler replizieren –, so wie andere Kolleginnen und Kollegen, auch sechs Stunden bei diesem Hearing anwesend, und ich war von diesem Hearing und von der Idee, dieses stattfinden zu lassen, sehr beeindruckt. Wir haben, wie Klubobmann Khol gesagt hat, die Qual der Wahl. Das stimmt wirklich! Ich war beeindruckt von der Höhe der Qualifikation sehr vieler Damen und Herren, die sich uns dort präsentiert und unsere Fragen beantwortet haben – auch über den Kreis jener, die heute vorgeschlagen werden, hinaus. Denn die Fraktionen haben sinnvollerweise nur die Möglichkeit, einen vorzuschlagen, weil sie sich auch nur für einen entscheiden können. Das möchte ich ausdrücklich betonen: Nicht nur jene drei, Frau Dr. Kuksco-Stadlmayer, Herr Dr. Müller und Herr Dr. Raschauer, schienen mir hochqualifiziert, auch zahlreiche weitere Bewerberinnen und Bewerber.

Herr Dr. Kostelka! Wenn nicht nur die Damen von SPÖ und ÖVP ein kurzes Gedächtnis haben, sondern vor allem Sie – denn der Vorschlag, Frau Dr. Kuksco-Stadlmayer zum Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes zu ernennen, ist unter anderem auch Ihrer damaligen Initiative zu verdanken gewesen –, und wenn Sie jetzt die Qualifikation von Frau Professor Dr. Kuksco-Stadlmayer als zwar hervorragend, aber als doch nicht so gut wie die eines Mannes bezeichnen, dann bin ich, gelinde gesagt, ein wenig verwundert!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Sie noch einmal an Ihre eigenen Forderungen an die Bundesregierung erinnern. Es ist offensichtlich leicht für Abgeordnete, an jemanden anderen eine Forderung zu richten und sich dann sozusagen außer Obligo zu befinden, ob diese erfüllt wird oder nicht. Wenn es jedoch um ihre eigene Verantwortung geht, dann schrecken Sie zurück!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deshalb werbe ich jetzt – so wie meine Vorredner auch – um die Stimme für jene Kandidatin, die uns als die Qualifizierteste im Kreis vieler Hochqualifizierter erschien und die auch dieses Manko, nämlich der Tatsache, daß die Repräsentanz von Frauen immer noch so bescheiden ist, ein wenig ausgleichen könnte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Soweit mein Beitrag zu dieser heutigen Debatte. – Herr Dr. Kostelka hat außerdem Konnexe hergestellt und darüber reflektiert, ob ein bisheriges Ersatzmitglied schon eine besondere Qualifikation einbringt. Es trifft im übrigen sowohl auf Frau Dr. Kuksco-Stadlmayer als auch auf eine weitere weibliche Bewerberin zu, daß sie Erfahrung im Judizieren bei einem Höchstgericht haben, und auch auf einige andere männliche Bewerber.


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