Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 29

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Arbeitslosenrate auf; im Jänner betrug sie 4,4 Prozent. Die Jugendarbeitslosigkeit ist überhaupt die niedrigste in Europa. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen liegt deutlich niedriger als der diesbezügliche Durchschnitt der Staaten der Europäischen Union. Ich glaube, man kann zu Recht sagen, ohne etwas beschönigen zu wollen: Österreichs Arbeitsmarkt ist die Nummer eins in der Europäischen Union.

Ein vom Institut für Höhere Studien durchgeführtes Arbeitsmarkt- und Arbeitslosigkeitsranking nach relevanten Indikatoren – es sind dies die Beschäftigungsquote, die Arbeitslosigkeit, die Jugendarbeitslosigkeit und auch die Langzeitarbeitslosigkeit – weist Österreich im Vergleich mit den anderen EU-Mitgliedstaaten eindeutig auf dem ersten Platz aus. (Abg. Öllinger: Keine Jubelmeldungen, Frau Minister!) Bildet man aus den oben genannten Indikatoren einen Sammelindex, so liegt Österreich an erster Stelle, noch vor Dänemark und Luxemburg. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich möchte aber mit aller Deutlichkeit sagen, daß auch diese hervorragende Position nicht bedeuten kann, daß wir uns aus unserer Verantwortung, alles zu tun, um höhere Beschäftigung und niedrigere Arbeitslosigkeit zu erreichen, herausstehlen wollen, sondern es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung – das war es bereits in der Vergangenheit, wird es aber insbesondere auch in der Zukunft sein –, alle Anstrengungen zu unternehmen, um das auch zu erreichen. Daher ist auch der nationale Aktionsplan von diesen Zielen getragen. Wir beabsichtigen damit, neue, zusätzliche Arbeit zu schaffen, das Niveau der Arbeitslosigkeit deutlich zu verringern, zur Förderung von Chancengleichheit von Frauen und Männern beizutragen, das bewährte Ausbildungs- und Beschäftigungssystem im Interesse einer dynamischen Strukturanpassung flexibel, innovativ und durchlässig zu gestalten und eine neue Kultur der Selbständigkeit zu fördern. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Im nationalen Beschäftigungsplan ist vorgesehen, daß bei Erfüllung der abschätzbaren Rahmenbedingungen bis zum Jahr 2002 die Beschäftigung um etwa 100 000 Erwerbstätige zunehmen soll und sich damit die Arbeitslosenquote auf einen Wert von etwa 3,5 Prozent reduzieren wird.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Diese Ziele können nur durch eine umfassende und koordinierte beschäftigungsorientierte und beschäftigungspolitische Gesamtstrategie erreicht werden. Es gibt kein Patentrezept: weder in unserem Land noch in anderen Ländern. (Beifall bei der SPÖ.) Es bedarf wirklich der Einbeziehung aller relevanten Politikfelder und Trägereinrichtungen, der Organisationen, der Sozialpartner, aber auch – und ich betone das auch hier im Hohen Hause – der Länder und Gemeinden, die hierin aktiv einbezogen werden sollen. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.)

Daher sind in diesem nationalen Beschäftigungsprogramm auch territoriale Beschäftigungspakete vorgesehen, mit denen auf regionaler Ebene Programme entwickelt werden sollen. Ein längerfristiger beschäftigungs- und strukturpolitischer Erfolg kann nur in Verbindung mit einem kräftigen Wirtschaftswachstum erreicht werden. Deshalb ist auch die offensive Wachstumspolitik der Regierung auf eine nachhaltige und strukturverbessernde Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich ausgerichtet.

Konkret sollen diese Ziele, wie auch in Luxemburg beschlossen, mit vier Maßnahmen erreicht werden. Diese vier Maßnahmen sind: Verbesserung der Vermittelbarkeit, Entwicklung des Unternehmergeistes, Förderung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie Chancengleichheit.

An konkreten Maßnahmen sieht der Aktionsplan etwa eine beschäftigungsfreundliche Gestaltung der Steuer- und Abgabenstruktur mit der Entlastung des Faktors Arbeit vor. Durch Sozialpartnervereinbarungen soll es Ansätze zur besseren Verteilung des Arbeitsvolumens geben. – Herr Abgeordneter Verzetnitsch hat auch darauf schon verwiesen.

Vorgesehen ist weiters eine wirksamere Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und organisierter Schwarzarbeit. Darüber hinaus soll auch die restriktive Zulassung von neuen Arbeitskräften aus Drittstaaten zum Arbeitsmarkt beibehalten werden.


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