Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 155

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wechsel weiß ja jeder, daß diese Pensionsreform, die in diesem Haus von der Koalition beschlossen worden ist, nicht das Gelbe vom Ei ist.

Spätestens seit Herausgabe der Studie des Beirates für Wirtschafts- und Sozialfragen im Jahre 1991 ist bekannt, daß das derzeitige, gesetzlich verankerte Pensionssicherungssystem und die darin zugesicherten Leistungen auf Dauer nicht finanzierbar sind. Die zur Weiterführung dieses Systems in seiner bisherigen Form notwendigen Beitrags- beziehungsweise Steuererhöhungen würden zu einer Aufkündigung des sogenannten Generationenvertrages führen. Das heißt, der im Berufsleben stehenden Generation kann die Aufbringung der aufgrund des Umlageverfahrens notwendigen Mittel nicht mehr zugemutet werden. Die Verlängerung der Ausbildungszeiten, die starke, vielfach unfreiwillige Inanspruchnahme der Frühpension, die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung und die dadurch wachsende Zahl der Leistungsempfänger bewirken aber, daß die bisher gesetzten Maßnahmen bei weitem nicht ausreichen werden, um dieses System auf Dauer aufrechtzuerhalten. Vor allem bei der derzeitigen Höhe der Pensionen wird das Ganze unfinanzierbar.

Was wir brauchen, sehr geehrte Damen und Herren, ist ein umfassendes, faires, sozial ausgewogenes und auf einen Zeitraum von 30 bis 40 Jahren angelegtes Gesamtkonzept, das auch den heute 20jährigen eine realistische Perspektive für ihre Altersversorgung bietet.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Übergang zu einem Drei-Säulen-Modell erfordert natürlich einen gewissen Mut. Sie wissen, daß wir Freiheitlichen schon immer ein Drei-Säulen-Modell bevorzugt haben, denn ein allein auf einem Umlageverfahren basierendes Pensionssystem wird in Zukunft nicht mehr die derzeitigen Leistungen erbringen können, ohne daß exorbitant hohe Beiträge eingehoben werden müssen. Die Pensionsbeiträge müßten erhöht werden, und auch das Antrittsalter müßte nach oben verschoben werden.

Die Studie von Herrn Rürup, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegeben wurde, zählt ja einiges in dieser Richtung auf, zum Beispiel: einheitliche Steigerungsbeiträge je Versicherungsjahr, Ausrichtung des Abschlags- und Aufschlagssatzes nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, ein gesetzliches Pensionsantrittsalter als Referenz für ein Bonus-Malus-System, eine Erweiterung des Versichertenkreises auf alle Erwerbstätigen, Fixierung des Bundesbeitrages und Dynamisierung nach einer feststehenden Formel, sowie die Anreize zum Ausbau einer zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge. Die demographischen Korrekturfaktoren für Pensionsanpassungsformeln sind einfach durch die Pensionsreform, die hier beschlossen worden ist, nicht gegeben.

Auch die Bundesarbeitskammer hat im Hinblick auf diese Pensionsreform darauf hingewiesen, daß deutliche Leistungskürzungen stattfinden müssen. Sie hat diese Leistungskürzungen kritisiert, ebenso auch den Umstand, daß mit diesem Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz 1997 neuerlich eine Pensionsreform mit gravierenden Einschnitten in das Leistungsrecht des ASVG vonstatten gegangen ist, ohne daß ein Gesamtkonzept zur langfristigen Sicherung der Pensionen vorliegt.

Ich trete schon seit Jahren dafür ein, daß wir die Grundlage für die Pensionen auf drei verschiedene Säulen stellen müssen.

Mit der ersten Säule soll das bestehende Umlageverfahren zu einer Basispension für alle Erwerbstätigen umgestaltet werden. Diese Basispension dient der Grundabsicherung des Alters und muß gewährleisten, daß auch in unteren Einkommensgruppen eine Existenz in der Pension möglich ist. Sie muß für eine Lebensführung ausreichend sein.

Die zweite Säule wird durch ein System einer verpflichtenden betrieblichen Altersvorsorge in Form von Pensionskassen gebildet, zu dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer beitragen. – Herr Kollege Trinkl! Sie haben vorhin zwar gesagt, die Koalition habe es nicht nötig, die Anträge der Opposition abzuschreiben, aber es ist eine Tatsache, daß wir diese zweite Säule seit langem forciert haben. Ich bin schon im Jahr 1991 davon ausgegangen, daß die Abfertigung reformiert und in eine betriebliche Altersvorsorge übergeführt werden sollte. Ich weiß aber, daß der Vorsitzende Ihres ÖAAB, Herr Bundesminister Fasslabend, durch die Lande zieht und jetzt auf


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