Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 38

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Die Volksanwaltschaft hat an die Mitglieder des Verfassungsausschusses einen Brief mit ihren Anregungen gerichtet, und ich nehme an, auch an die Herren Parlamentspräsidenten und an die Klubobleute. Dieser Vorschlag der Volksanwaltschaft umfaßt mehrere Punkte. Ein Punkt ist von meinen Vorrednern schon näher erläutert worden, nämlich die Ausweitung der Prüfkompetenz auf ausgegliederte Rechtsträger. Da stimme ich mit den Kollegen Krüger und Kier völlig überein. Dabei möchte ich es aber schon bewenden lassen.

Zweiter Punkt: Herr Volksanwalt Schender als Vorsitzender der Volksanwaltschaft hat das mit dem Wort Unterstützungspflicht zusammengefaßt, nämlich die Pflicht zur Auskunftserteilung und zur Aktenvorlage, die oft – und das werden Sie sicherlich noch erwähnen – erst mit erheblicher Verspätung und nach mehreren Urgenzen stattfindet. Da sollte es Bestrebungen dahin gehend geben, die Dauer der Prüfverfahren so zu verkürzen, daß sie auch Sinn machen. Sie sollen knapp, kurz und gestrafft sein. Aber da wird sich wohl nicht vermeiden lassen, daß es nicht immer zu Fristerstreckungen kommt, sondern daß es eine festgesetzte Frist gibt, innerhalb welcher Auskünfte zu erteilen sind. Das halte ich für sehr wesentlich.

Es hat auch schon einen derartigen Vorschlag von Dr. Kostelka und Dr. Khol anläßlich einer der letzten B-VG-Novellen gegeben. Er ist aber dann nach kurzer Zeit wieder zurückgezogen worden, auch aufgrund von nachfolgender Kommunikation mit der Volksanwaltschaft. Aber im Kern besteht da Regelungsbedarf, und dem müßten wir nachkommen. Ich schaue jetzt den Dr. Khol an, weil er hier sitzt, denn das war ja damals sein Vorschlag. (Abg. Dr. Khol: Das war den Damen und Herren zuwenig!)

Die Damen und Herren machen ja nicht die Gesetze. (Abg. Dr. Khol: Sie haben mitgeteilt, daß sie das nicht wollen!) Sie haben auch Vorschläge gemacht, wie das konkret ausschauen sollte. (Abg. Dr. Khol: Volenti not fit iniuria!) Frau Mag. Messner hat einmal in einer Amtsperiode, als sie Vorsitzende der Volksanwaltschaft war, hier berichtet, daß es ein großer Wunsch der Volksanwaltschaft wäre, daß man sich im Rahmen einer parlamentarischen Veranstaltung, aber außerhalb der beschränkten Möglichkeiten im Ausschuß und im Plenum mit diesen Themen beschäftigt, zum Beispiel in einen institutionellen Rahmen, im Rahmen einer parlamentarischen Enquete. Ich weiß nicht, inwieweit diese Wünsche Gehör gefunden haben und wie weit diese Pläne fortgeschritten sind. Mir ist davon nichts bekannt.

Ich meine nur, daß wir, wenn das nicht endlich einmal stattfindet, nächstes Jahr wieder nur den Bericht der Volksanwaltschaft, und zwar den Einundzwanzigsten Bericht, diskutieren werden. Die Volksanwälte werden wieder zahlreiche Mängel in der Verwaltung, aber auch in der Gesetzgebung aufzeigen. Sie werden ihre Arbeit – das möchte ich betonen – selbstverständlich höchst gewissenhaft und mit höchstem Einsatz erledigen. Ich habe eigentlich noch nie aus der Bevölkerung Klagen über die Volksanwaltschaft gehört, weil es doch jedem einsichtig ist, wo ihre Grenzen sind.

Wir bekommen – im Gegenteil – nur positive Meldungen zu hören. Ich kann das nur, was den Bereich Ausländerrecht betrifft, beurteilen. Die Volksanwaltschaft ist ja die letzte Anlaufstelle, die letzte Möglichkeit, bei Problemen in diesem Bereich Hilfe zu bekommen. Es gibt ein großes Lob für das Bemühen auf diesem Gebiet, wiewohl es in sehr vielen Fällen, weil die Fehler im Gesetz liegen, keine Möglichkeit gibt, tatsächlich etwas zu machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend an einem einzigen Beispiel illustrieren, wie beschränkt die Möglichkeiten der Volksanwaltschaft sind, und zwar an einen Beispiel, das sogar im Bericht steht, nämlich ganz hinten auf Seite 208 unter Punkt "Einzelfall". "Unkooperatives Verhalten des Bundesministers für Landesverteidigung". Da steht unter anderem auch der Satz: "Der Bundesminister für Landesverteidigung verharrt im Unrecht." (Abg. Scheibner: Sogar Disziplinarfolgen ...!)

Meine Damen und Herren! Stellen Sie sich das vor! Die Volksanwaltschaft sagt: "Der Bundesminister für Landesverteidigung verharrt im Unrecht". Ich meine, das ist ein Fall, der wirklich unglaublich ist. Dieser Fall zieht sich schon über mehrere Jahre hin, und zwar vom Jahr 1993 bis zur Erstellung des Berichtes voriges Jahr. Der Bericht strotzt nur so von Auffor


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