Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 40

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

nehmen zu können." "Es ist auch bemerkenswert", sagte er etwas später, "daß der Nationalrat von den Anliegen der Volksanwaltschaft jene erfüllt hat, die eigentlich nicht weh tun. Daß wir hier den Bericht diskutieren können, daß die Volksanwälte Stellung nehmen können, das ist natürlich für uns alle ein Gewinn. Es tut aber in Wahrheit niemandem weh. Die Tätigkeit der Volksanwaltschaft sollte aber dort, wo es notwendig und sachgerecht ist, durchaus weh tun. Daher ist der Nationalrat offenkundig den Weg des geringsten Widerstandes gegangen." – Ende des Zitats.

Ähnliche Debattenbeiträge gab es auch von Bundesräten der beiden anderen Fraktionen. Sie sehen also, meine sehr geschätzten Damen und Herren, daß unsere Intentionen auch jenseits der Oppositionsreihen Verständnis und Zustimmung finden, wenngleich dann die Abstimmung im Bundesrat diesen Ausführungen nicht voll entsprochen hat.

Die Damen und Herren, die bisher zum Bericht der Volksanwaltschaft das Wort ergriffen haben, haben in unterschiedlicher Weise zu den Anregungen der Volksanwaltschaft Stellung genommen.

Herr Abgeordneter Dr. Kräuter wollte eine Klarstellung haben, ob die Volksanwaltschaft darauf drängt, Gesetzesanträge stellen zu dürfen. – Herr Abgeordneter, wir drängen nicht darauf, wir haben es auch nicht beantragt, wir hätten allerdings auch nichts dagegen, wenn eine Mehrheit des Nationalrates beschlösse, uns diese Möglichkeit einzuräumen. Unser Wunsch war es lediglich, daß wir in die Lage versetzt werden und daß uns der formelle Anspruch zuerkannt wird, gesetzliche Anregungen an den Nationalrat herantragen zu dürfen, wie wir das bisher schon aufgrund einer Entschließung des Nationalrates tun. Es fehlt uns allerdings die formelle gesetzliche Legitimation, gesetzliche Anregungen, die Ausfluß unserer Tätigkeit und unserer Erfahrungen sind, an den Nationalrat herantragen zu können. Um diese Möglichkeit haben wir gebeten und auch um die Möglichkeit, im Anschluß an die Erstattung dieser Anträge an den Nationalrat auch in den zuständigen Ausschüssen dabeizusein, wenn über Anregungen der Volksanwälte diskutiert wird. Nicht mehr und nicht weniger wollten wir haben, Herr Abgeordneter Kräuter. Wir wollen nicht bei allen Ausschußsitzungen dabeisein. Wir haben in der Volksanwaltschaft genug zu tun und wollen uns hier nicht in die Legistik hineindrängen. Aber wir hätten gerne die Argumente, die von den Bürgern an uns herangetragen werden, in den Ausschüssen vertreten. Wir hätten gerne unsere Erfahrungen bei der Ausschußdebatte über jene Anregungen, die von den Volksanwälten im Zuge der legistischen Überprüfung und im Zuge der Gesetzesbegutachtung an den Nationalrat herangetragen werden, eingebracht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Abgeordneter Donabauer hat gewisses Verständnis gezeigt, daß eine Fristsetzung für die Beantwortung der Schreiben der Volksanwälte an die einzelnen Minister und an die einzelnen Behörden wünschenswert wäre. Ich ersehe daraus, daß eine gewisse Geneigtheit besteht, darüber noch einmal zu diskutieren. Das würde uns sehr freuen. Man kann ja durchaus über die Zahl der Wochen, innerhalb welcher eine Antwort zu erfolgen hat, noch diskutieren, aber wir bitten um Verständnis dafür, daß das Angebot des Nationalrates, das uns gemacht wurde, nämlich eine solche Frist mit zwölf Wochen gesetzlich zu verankern, von uns nicht goutiert werden konnte, denn diese zwölf Wochen hätten de facto zu einer Verschlechterung unserer Arbeitsgrundlagen geführt.

Denn: Zurzeit warten wir im Schnitt vier bis acht Wochen auf eine Antwort von den Ministerien. In einzelnen Fällen gibt es Ausreißer, wo wir bis zu fünf, sechs, sieben Monaten und sogar bis zu mehreren Jahren darauf warten müssen. Würden wir aber die zwölf Wochen gesetzlich festschreiben, so würde sich wahrscheinlich mit der Zeit einbürgern, daß jedes Ministerium von vornherein einmal die zwölf Wochen für sich in Anspruch nehmen würde, und dadurch würde sich die Beantwortungsdauer gegenüber dem Ist-Zustand noch wesentlich verlängern. Daher hätte diese Zwölf-Wochen-Frist für uns keine Verbesserung gebracht, sondern eine Verschlechterung. Ich bitte also um Verständnis dafür, daß wir gebeten haben, von dieser Beschlußfassung Abstand zu nehmen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite