Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 47

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des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die größte Anzahl von Beschwerden verzeichnet werden mußte. Das ist nicht gut, würde ich meinen, sondern das deutet darauf hin, daß das richtig ist, was auch die Volksanwaltschaft in ihrem Bericht immer wieder bemerkt, nämlich daß es in diesem Bereich eine schlechte Legistik gibt – in diesem Bericht konkret kritisiert am Beispiel des Arbeitslosenversicherungsgesetzes.

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Ich erwarte mir schon, daß diese Anregungen ernster genommen werden. Wir hatten gestern im Rahmen von anderen Debattenbeiträgen auch eine Debatte über das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, und dabei gab es natürlich auch von unserer Seite die Kritik, daß dieses Allgemeine Sozialversicherungsgesetz nicht mehr lesbar und nicht nachvollziehbar ist.

Ich habe mir nicht die Mühe gemacht, nachzuvollziehen, ob die Volksanwaltschaft jemals dieses Sozialversicherungsgesetz in toto kritisiert hat. Ich würde meinen, sie hat es wahrscheinlich. Aber konkret: Heuer geht es um das Arbeitslosenversicherungsgesetz. Wenn ich zum Beispiel nur daran denke, daß wir allein im Jahre 1997 dieses Arbeitslosenversicherungsgesetz in einer Sitzung eines Ausschusses zweimal novelliert haben und erst auf unsere Anregung hin aufgefallen ist, daß in einer Ausschußsitzung zwei verschiedene, voneinander unabhängige Novellierungen beschlossen wurden, dann würde ich meinen, wir sollten etwas öfter darüber nachdenken, ob wir an dieser Legistik hier im Haus nicht doch etwas verbessern können.

Was mir in bezug auf die Arbeitsmarktverwaltung noch wichtig ist, festzuhalten, ist die zweite Bemerkung der Volksanwaltschaft bezüglich der Defizite im Bereich der Beratung und Vermittlung. Das halte ich deshalb für wichtig, noch kurz zu erörtern, weil wir mit der Ausgliederung des Arbeitsmarktservices den Versuch gemacht haben, eine Behörde mit Servicecharakter zu schaffen. Offensichtlich kann aber genau dieser Anspruch, nämlich Beratung und Vermittlung durch die Praxis dieser Institution, dieser ausgegliederten Institution, deswegen nicht eingelöst werden, weil das Arbeitsmarktservice mit Kontroll- und Vollzugsaufgaben überhäuft worden ist.

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Sie müssen sich irgendwann die Frage stellen, was Sie mit dieser Ausgliederung bewirken wollten. Sie wollten eine Erhöhung des Servicecharakters, aber zumindest in der Praxis klappt das nicht so.

Das heißt, Sie müssen sich die Frage stellen, und wir alle müssen uns die Frage stellen: Was können wir tun, um dem Anspruch, der Intention der Ausgliederung oder des Gesetzes Rechnung zu tragen?

Ich komme zu einem anderen Punkt, der mir aufgefallen ist und der auch in vergangenen Berichten der Volksanwaltschaft immer wieder eine Rolle gespielt hat, nämlich zum Kapitel Scientology. Herr Volksanwalt Schender! Das war immer Ihr Bereich. Ich möchte dazu nur folgendes festhalten: Ich empfehle allen, dieses Kapitel zu lesen. Es liegt nicht in einem Bereich, in dem wir unmittelbar tätig werden könnten, aber ich glaube, alle Gesetzesänderungen, die wir beschlossen haben, oder die neuen Gesetze in den letzten Monaten, etwa das Gesetz über die neuen Religionsgemeinschaften, werden an dieser Praxis, wie Scientology auftritt, nichts ändern. Da können Sie noch so viele Anerkennungsverfahren beschließen.

Der Punkt ist, daß Scientology nach einem Urteil des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien – einem sehr verwunderlichen Urteil einer offensichtlich sehr verwunderlichen Behörde – als "Religion" bezeichnet wurde. Dieses Urteil steht so im Raum. Da zucken wir dann alle mit den Schultern: Ja, so ist es eben. Der Unabhängige Verwaltungssenat dürfte sich gar nicht äußern, das steht ihm nicht zu. Aber er äußert sich eben dazu und befindet: Scientology ist eine Religion, und diese Leute dürfen daher auch im Bereich der Lebensberatung tätig werden, weil es da nicht um ein Gewerbe geht, sondern weil sie religiöse Tätigkeiten ausüben.

Meine Damen und Herren! Solange Sie im konkreten Fall von Scientology vor der Wirklichkeit die Augen verschließen und glauben, mit irgendwelchen – ich sage es einmal so – obskuren Gesetzen wie dem zur Anerkennung der Religionsgemeinschaften, das wir vor wenigen Wochen beschlossen haben, werde sich an dieser Praxis von Scientology etwas ändern, so lange kommen wir keinen Schritt weiter. Punkt. – Das können Sie diesem kurzen Kapitel aus dem


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